Frage zu: § 45a EO

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
kx13
Beiträge: 3
Registriert: 09.07.2013, 02:58

Frage zu: § 45a EO

Beitrag von kx13 » 25.10.2016, 15:38

Versicherung stellt trotz GA auf stur.

Habe eine Zahlungsvereinbarung geleistet ( war damals arbeitslose HTL-Schülerin) Anwalt schickte mir für dieses Semester Erlagscheine á € 50,- mit dem Schreiben, dass nach dem Semester neu berechnet wird.

Es kam nichts.

Nach ca 2,5 Jahren wurde die Exekution von Amtswegen eingestellt. ( Nov 2014)

Im Jänner 2016 wurde die Exekution in vollem Umfang + zusätzlicher Beantragungskosten von ca 566,- vom Versicherungsanwalt neu beantragt.

Wieder RA, wieder fragen, wieder intervenieren......

An RA nochmals alles geschickt ( Gerichtsurteil mit Verweis auf Zivilklage des Unfallsgegners, Gutachten........

Kommentar: "Sie haben AC-Zahlungen geleistet.

Wohin kann ich mich wenden, falls es noch eine Möglichkeit gibt???

Ich bin geschieden, derzeit im Notstand, Jobmöglichkeit als Selbständige - ist aber vom AMS nicht möglich wegen laufender Exekution.........

 Was kann ich gegen diese Ungerechtigkeit tun, wohin kann ich mich wenden?

 UVS hatte ich schon, war für mich, aber plötzlicher Richterwechsel:" in einem nicht das Urteilsvermögen beeinträchtigen Rauschzustand...... oder so ähnlich.




Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 37 Gäste