Namensrecht m. ß

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joefumanchu1
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Namensrecht m. ß

Beitrag von joefumanchu1 » 25.03.2007, 14:10

Hallo,



wie verhält es sich rechtlich, wenn der Nachname einer Person ein scharfes S (ß) enthält, aber in der Praxis auch bei Kleinschreibung (bei der Großschreibung wird ß ja inzwischen durch SS ersetzt) mal mit ß mal mit ss der Name angegeben wird?

Macht man sich da strafbar?

Muss man erhaltene Briefe, Dokumente, ... vom Absender korrigieren lassen (durch die Regelung bei Großbuchstaben tritt der Fall dass auch bei der Kleinschreibung sehr oft das ss übernommen wird, auf).



MEMIL
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RE: Namensrecht m. ß

Beitrag von MEMIL » 27.03.2007, 08:40

Über Bezeichnung von Personennamen, Firmennamen und Titel gibt es Judikatur wonach Sie nicht bezwungen werden Ihr Name an die neue Rechtsschreibung anzupassen (Neugeborene, glaube ich, werden aber automatisch „modernisiert“). Wenn Sie weiterhin das Scharf „ß“ verwenden wollen, steht Ihnen das Recht zu. Wenn Sie das ändern wollen, müssen Sie ihre amtliche Personaldokumente wie Reisepass, Ausweis, Führerschein, usw. unter Bezug auf die neue Rechtsschreibung korrigieren lassen. Wenn Sie jedoch einfach „inoffiziell“ die Änderung vornehmen, werden viele Ämter die neue Schreibung ohne Kommentar annehmen. Bei Standesämter, sowie auch Verkehrsämter und Fremdenpolizei wird man jedoch darauf bestehen, dass Ihr Name wie in Geburtsurkunde weiterhin geschrieben wird. Vorsicht: In den USA werden Sie womöglich, wenn zwei Dokumente mit verschiedener Schreibweise vorgelegt werden, bei der Landung prompt verhaftet!! Deswegen kann ich Ihnen nur empfehlen: Entweder Ihre Dokumente alle wie vorgesehen ändern lassen oder alle weiterhin verwenden, wie Sie geboren wurden.

mfg,

MEMIL


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