§7i Abs.10 AVRAG - Beurteilung des Arbeitsverhältnissesbei Werkverträgen
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§7i Abs.10 AVRAG - Beurteilung des Arbeitsverhältnissesbei Werkverträgen
Es gilt definitiv zu prüfen, ob durch §7i Abs.10 AVRAG - Beurteilung des Arbeitsverhältnisses bei Werkverträgen durch die Finanzpolizei nicht entsprechendes EU-Recht verletzt wird.
Im vorliegendem Falle wurden selbständige Subunternehmer bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen im Baugewerbe von der Finanzpolizei als abhängig Beschäftigte eingestuft und der Auftraggeber im Nachhinein zur Abgabe von Lohnzetteln genötigt, die er verständlicherweise nicht vorlegen kann.
Ist diese Vorgehensweise mit dem Geiste der EU Dienstleistungsfreiheit vereinbar???
Oder wird hier gegen geltendes EU-Recht verstoßen?
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