Abs 2 Ziff 2 Wortlaut lt. RGV Inkraftgetreten mit 01.01.2011 (Rechtsdatenbank des RIS):
ab dem 31. Tag der Dienstzuteilung 50% der Tagesgebühr nach Tarif I und der Nächtigungsgebühr nach § 13.
Abs 2 Ziff 2 Wortlaut lt. RGV Inkraftgetreten mit 01.01.2011 (Rechtsdatenbank des RIS):
ab dem 31. Tag der Dienstzuteilung 50% der Tagesgebühr nach Tarif I und der Nächtigungsgebühr nach § 13.
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