Frage zu: § 53a NAG

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Musiker
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Frage zu: § 53a NAG

Beitrag von Musiker » 04.02.2015, 14:16

Nur so viel zur Pragraph 53a NAG. Die erste Absatz beinhaltet den Satz, dass man-wenn alles in Ordnung ist-die Bescheinigung UNVERZÜGLICH aus zu stellen....Ich habe mein Antrag am 19.12. 2014 gestellt, erfülle alle Voraussetzungen, und warte ich immer noch für den Bescheid. Habe 3 Mails an der zustāndige Referat geschickt, kein Antwort. Von Lob und Tadel habe ich zwar eine Antwort erhalten, dass man mein Anliegen geprüft wird, bzw. an dem Referat weiter geleitet wird...wieder kein Antwort. Ich finde es unertrāglich, und verletzend. Ausserdem nwird das Gesetz missachtet!!

Musiker 

 




Manannan
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RE: Frage zu: § 53a NAG

Beitrag von Manannan » 06.02.2015, 12:39

...nach Überprüfung!!! und nicht nach Antragstellung! Soviel Zeit werden Sie der Behörde lassen müssen um zu prüfen, ob die Voraussetzungen auch vorliegen.

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