§ 212 b BAO

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Quer
Beiträge: 1
Registriert: 06.01.2015, 09:35

§ 212 b BAO

Beitrag von Quer » 06.01.2015, 10:01

2010 wurde mir eine Kanalanschlussgebühr in Höhe von € 6.223,-- von der Gemeinde verrechnet, welche ich auch einbezahlte. Der Bescheid der Gemeinde wurde von mir angefochten und 2014 wurde vom Landesverwaltungsgericht der Beschluss gefasst, dass die zu viel bezahlten Gebühren (€ 1.995,--) von der Gemeinde zurückerstattet werden müssen. Meine Frage ist nun: kann ich umgekehrt auch Stundungszinsen (Verzugszinsen) von der Gemeinde einfordern? Wenn ja, in welcher Höhe?



Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 52 Gäste