Guten Tag!
Im WEG 2002 heisst es, zur Feststellung der Nutzfläche werden Mauernischen und Durchbrüche (Fenster- und Türleibungen) NICHT herangezogen.
Gilt dies auch bei der Ermittlung der Nutzfläche als Miteigentümer für eine Terrasse (Außen-Fenster-, und Türleibungen, ein Sturz ist vorhanden)?
Vielen Dank für Ihre Antworten
R. Wimmer