Mieterhöhung
Mieterhöhung
Hallo,
ist es für die Mietanpassung unerheblich, ob der Mietvertrag weniger als 2 Jahre besteht? Oder muss die Mieterhöhung dann anteilig erfolgen?
Ist es relevant, ob die Miete im vergleich zum Vormieter eh schon erhöht wurde?
Vielen Dank!
RE: Mieterhöhung
Wir haben per 02.03.2014 eine Wohnung gemietet und mit dem Vermieter eine Bruttomiete von 800e ausgemacht.
Nun 4 Wochen später haben wir 30e/mtl. mehr zu bezahlen.
Es handelt sich um eine Altbauwohnung.
Ist das so überhaupt erlaubt ? Der Eigentümer bzw. die Hausverwaltung hat doch sicher schon abschätzen können wie der RWG ausfallen wird.
Wir hätten die Wohnung definitiv nicht genommen wenn im vorhinein daraufhin gewiesen worden wäre, das die Gesamtmiete 830e ausmacht !
Es kommt nun noch dazu das wir 1 Jahr Kündigungsverbot haben !
Danke für alle Infos
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