Frage zu: § 15 GuKG

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Roli2
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Frage zu: § 15 GuKG

Beitrag von Roli2 » 02.02.2012, 21:20

Wo kann ich nachlesen, dass die ärztliche Anordnung für eine medikamentöse Therapie nur über den Handelsnamen erfolgen darf. Oder anders gefragt: Darf ich aufgrund der Anordnung eines Wirkstoffes, dann selbst ein entsprechendes Produkt mittels Handelsnamen aus dem Medikamentenschrank nehmen und dem Patienten verabreichen?

 

 




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