Nichtig Erklärung

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Xavi
Beiträge: 1
Registriert: 05.09.2011, 18:49

Nichtig Erklärung

Beitrag von Xavi » 05.09.2011, 19:02

Hallo, mich würde mal interessieren unter welchen Umständen genau (!!!) eine Prüfung für nichtig erklärt werden kann. Alles was in diesem § steht ist ziehmlich \"wischi-waschi\" und kann alles oder auch nichts bedeuten. >>die Beurteilung einer Prüfung, einer wissenschaftlichen Arbeit oder einer künstlerischen Master- oder Diplomarbeit mit Bescheid für nichtig zu erklären, wenn diese Beurteilung, insbesondere durch die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, erschlichen wurde



Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 28 Gäste