Frage zu: § 38 EStG

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HLE
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Registriert: 07.08.2011, 18:46

Frage zu: § 38 EStG

Beitrag von HLE » 07.08.2011, 19:04

Ich bin bei einer Firma seit 20 Jahren als Angestellter beschäftigt und habe nun eine Diensterfindung gemacht, die zum Patent angemeldet und bereits veröffentlicht ist. Das Patent ist auf die Firma angemeldet, ich bin als Erfinder genannt.

Das Patent wird von meinem Dienstgeber als auch von Lizenznehmer meines Dienstgebers genutzt.

Ich bin gerade dabei mit meinem Dienstgeber einen Lizenzvertrag über die Höhe der Lizenzzahlungen zu vereinbaren. Dafür wäre es wichtig zu wissen, ob in meiner Situation der §38 mit dem halben Mischsteuersatz anzuwenden ist.

 Wer kann mir diesbezüglich eine Auskunft geben?




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