Anwendung Mietrechstgesetz
Anwendung Mietrechstgesetz
Im Mietvertrag für ein Einfamilienhaus hat der Vermieter unter Punkt 1 geschrieben :
\" Das Mietverhältnis unterliegt nicht dem Anwendungsbereich des MRG\"
Im Geltungsbereich des MRG kann ich nirgends entnehmen ob das MRG auch für die Vermietung einens Hauses Anwendung finden kann. Ist dieser Satz für den Mieter ein Nachteil und warum ?
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