Zugang zum Arbeitsmarkt
Zugang zum Arbeitsmarkt
Hallo!
Ich bin bulgarische Staatsbügerin, seit 1990 in Österreich gemeldet, habe seit 2004 Niederlassungsnachweis, der bis 2014 gültig ist. Ich habe bisher in Österreich nicht gearbeitet, möchte aber gerne eine Beschäftigung eingehen.
Soweit ich verstehe, brauche ich keine zusätzliche Bewilligung vom AMS - stimmt das?
Habe Recht auf eine Freizügigkeitsbestätigung? Brauche ich sie überhaupt?
Vielen Dank!
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