Frage zu: § 9 SMG

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Rebekka
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Registriert: 09.02.2010, 12:43

Frage zu: § 9 SMG

Beitrag von Rebekka » 09.02.2010, 12:49

Was bedeuetet, in diesem Fall, dass Suchtgifte gesondert zu lagern sind?

Ist hier mit gesondert die getrennte Lagerung von anderen Suchtmitteln sprich psychotropen Stoffen gemeint?
Wie sind Suchtgifte tatsächlich aufzubewahren?

 




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