Hy alle Zusammen,
da ich mit ein paar Freunden bald ein Spiel heruasbringe ist es ja gescheiht sich mit den AGB´s rechtlich abzusichern.
Doch da habe ich ein paar Fragen dazu:
* Was muss unbedingt in den AGB´s stehen
* Dürfen die AGB´s welchen von einem anderen Spiel gleichen?
Vielen dank für eurer Hilfe im Vorhinein
AGB´s
RE: AGB´s
Kein Problem! In AGB steht grundsätzlich alles was der Auftraggeber des Textes sich wünscht und davon träumt, um sich selbst zu sichern und den Geschäftspartner in die Zange richtig zu nehmen. Alles wird ganz schön verpackt, dann wird alles mit Schriftgroß 2 oder 2,5 zusammengeschrümpft, damit niemand lesen kann, und schon hast du die Suppe fertig fürs Servieren...
Ich empfehle dir andere AGBs zu lesen und selbst zu (ab) schreiben (die sind sowieso in vielen Klauseln punktgenau gleiche), oder einen Anwalt mit dem Schreiben beauftragen, was auch möglich ist (Kostenfrage nur!).
Alles was nicht ausdrucklich verboten ist (z.B., dass der Käufer bei Zahlungsverzug erschossen werden kann) darfst du hineinschreiben. Du kannst zum Beispiel eine AGB basteln und dann einen Anwalt mit der Überprüfung des Textes beauftragen, was sicher günstiger ist. Einzelne Fragen kannst hier stellen, die Kollegen werden sich freuen...
sg,
MEMIL
Ich empfehle dir andere AGBs zu lesen und selbst zu (ab) schreiben (die sind sowieso in vielen Klauseln punktgenau gleiche), oder einen Anwalt mit dem Schreiben beauftragen, was auch möglich ist (Kostenfrage nur!).
Alles was nicht ausdrucklich verboten ist (z.B., dass der Käufer bei Zahlungsverzug erschossen werden kann) darfst du hineinschreiben. Du kannst zum Beispiel eine AGB basteln und dann einen Anwalt mit der Überprüfung des Textes beauftragen, was sicher günstiger ist. Einzelne Fragen kannst hier stellen, die Kollegen werden sich freuen...
sg,
MEMIL
RE: AGB´s
Ja, Teamname und Künstlernahme können sehr wohl geschützt werden. Das muss aber in Zusammenhang mit einer konzessionierten Tätigkeit oder mit einer juristischen Person. Oder es muss sich um Warenmarke handeln. Ein Name allein (so zu sagen, in der Luft) kann man, glaube ich, nicht schützen.
Sonst, der Preis für eine 2-seitige AGB ist sicher nicht viel, wenn du selbst den Text vorher aufstellst und einem Rechtsanwalt zur Überprüfung und Korrektur übergibst. Anwälte werden unterschiedliche Honorare verlangen, je nachdem ob sie dafür recherchieren müssen oder ob es sich um das Gebiet handelt, das sie beherrschen. Fragst du einige davon, ich kann mir schon vorstellen, dass es nicht teuer ist.
Mit freundlichen Grüßen,
MEMIL
Sonst, der Preis für eine 2-seitige AGB ist sicher nicht viel, wenn du selbst den Text vorher aufstellst und einem Rechtsanwalt zur Überprüfung und Korrektur übergibst. Anwälte werden unterschiedliche Honorare verlangen, je nachdem ob sie dafür recherchieren müssen oder ob es sich um das Gebiet handelt, das sie beherrschen. Fragst du einige davon, ich kann mir schon vorstellen, dass es nicht teuer ist.
Mit freundlichen Grüßen,
MEMIL
RE: AGB´s
Das kannst du so nicht! Man kann einen Name schützen lassen, jedoch diese Vorgangsweise muss mit einem rechtlichen vertretbaren Grund verbunden sein. Mann kann einen Firmenname schützen lassen, man kann einen Künstlernamen schützen lassen, man kann einen Markennamen schützen lassen, immer in Zusammenhang mit einer künstlerischen, beruflichen oder unternehmerischen (juristische Person) Tätigkeit gebunden sein. Als Privatperson kann man nicht einfach irgendeinen Name in der Luft schützen lassen.
Ihr wollt einen Teamname schützen lassen. Gut! Das ist möglich, aber den Schutz muss in Zusammenhang mit einer konzessionierten Tätigkeit (irgendeine wirtschaftliche Tätigkeit, wofür den Namen benötigt wird), oder einer Firma, oder einem Verein. Es muss ein Schutzgebiet, eine Schutzrichtung oder ein Schutzumfeld vorgegeben sein. Nehmen wir an, dass du den Name „Elfi“ schützen lassen willst. Das geht so nicht, aber für ein Imbissgeschäft, „Elfi Imbiss“ geht! Ein anderer kann z.B. den Name „Elfi Hausmarmelade“ schützen lassen.
Ihr braucht eine Grundlage dafür. Gründet einen Verein, oder eine Firma oder irgendwas, dann geht.
mfg,
MEMIL
Ihr wollt einen Teamname schützen lassen. Gut! Das ist möglich, aber den Schutz muss in Zusammenhang mit einer konzessionierten Tätigkeit (irgendeine wirtschaftliche Tätigkeit, wofür den Namen benötigt wird), oder einer Firma, oder einem Verein. Es muss ein Schutzgebiet, eine Schutzrichtung oder ein Schutzumfeld vorgegeben sein. Nehmen wir an, dass du den Name „Elfi“ schützen lassen willst. Das geht so nicht, aber für ein Imbissgeschäft, „Elfi Imbiss“ geht! Ein anderer kann z.B. den Name „Elfi Hausmarmelade“ schützen lassen.
Ihr braucht eine Grundlage dafür. Gründet einen Verein, oder eine Firma oder irgendwas, dann geht.
mfg,
MEMIL
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