§ 20 MRG Abs 2b und 2g

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AKINOM
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§ 20 MRG Abs 2b und 2g

Beitrag von AKINOM » 10.07.2009, 14:35

Frage: Wenn in einem Mietobjekt nur 1 von 6 Wohneinheiten erhöhte Miete nach § 18 zu zahlen hat - ist dann der Investitionsbetrag (20%) und die Steuerabgeltung (35%) in der Aufstellung der Mietzinsreserve als Ausgabe erlaubt ? (Die anderen 5 Parteien haben die zehnjährige erhöhte Miete bereits abgezahlt, die letzte Partei erst nach Gerichtsbeschluß)



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