§ 20 MRG Abs 2b und 2g
§ 20 MRG Abs 2b und 2g
Frage: Wenn in einem Mietobjekt nur 1 von 6 Wohneinheiten erhöhte Miete nach § 18 zu zahlen hat - ist dann der Investitionsbetrag (20%) und die Steuerabgeltung (35%) in der Aufstellung der Mietzinsreserve als Ausgabe erlaubt ?
(Die anderen 5 Parteien haben die zehnjährige erhöhte Miete bereits abgezahlt, die letzte Partei erst nach Gerichtsbeschluß)
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