Ich lebe seit 5 Jahren mit meinem Partner in einer Lebensgemeinschaft im Haus meiner Eltern. Dieses wird mir jetzt übergeben meine Frage dazu:
Ist eine Heirat vor der Übergabe besser für uns(finanziell und rechlich)oder was würden Sie mir raten wie wir es machen sollen.
Vielen Dank im Voraus...
mfg
Anita
Hausübergabe
RE: Hausübergabe
Anita! Nach alles was wir zu diesem Thema zuletzt geschrieben haben (sieht die Beiträge von Mag. Gruner) ist alles halb so schlimm, oder besser geschrieben: alles halb so kompliziert (was die Rechtssicherheit betrifft). Die Frage ist: was wird beabsichtigt? Ist das eine Frage der Kosteneinsparung oder der Rechtssicherheit (wenn du alleine Eigentümerin verbleiben willst)?
Wenn du die Absicht hast das Haus mit deinem zukünftigen Mann aufzuteilen, dann wird eine kleine Spur billiger den Verkauf eines Anteiles an ihn nach der Schließung der Ehe, weil der Verkauf zwischen Verwandten einschließlich Ehepartner erlaub eine verbilligter Erwerbsteuer (2,5 statt 3%). Dafür aber wenn das Haus vor (oder auch nach) der Schließung der Ehe, aber zugleich an beiden überschrieben wird (sei durch einen Schenkungsvertrag oder auch einen Verkauf zu möglichst symbolischen Preis) wird die Eintragung ins Grundbuch in Einem gemacht, was etwa günstiger ist, weil die Erwerbsteuer wird nur einmal und leicht verbilligt bezahlt. Wenn du alleine das Haus erwirbst, und einen Anteil an deinen Mann übertragen willst, musst er dafür dann wieder Erwerbsteuer bezahlen. Auch werden zwei Mal Urkunden und Notar oder Anwälte gebraucht. Ich bin der Meinung, dass nach 5 Jahren ist sicher nicht so relevant ob du das Haus vor oder nach der Ehe bekommst. Einfach, denke ich, wäre eine Übergabe an beide nach der Ehe, weil vor der Ehe wäre es eine Kaufgemeinschaft notwendig (was seit der vorletzten Wohnrechtsnovelle möglich ist), außer wenn du vorerst das Haus als Alleineigentümerin bekommst.
Nach der Ehe habt ihr beide die um 0,5% reduzierte Erwerbsteuer zu bezahlen (Deine Eltern verkaufen oder verschenken an euch) und die Einverleibung wäre in Einem erfolgt.
Sonst, die Eigentumsverhältnisse sind weitgehend klar. Was dir vor der Ehe gehört hat, wird dir nach der Ehe weiterhin gehören. Und was du allein vor und auch nach der Schließung der Ehe erworben oder geschenkt bekommen hast, wird ebenfalls dir allein weiterhin gehören.
Rein steuerlich gibt es keinen großen Unterschied, ob ihr vor oder nach der Schließung der Ehe und ob du alleine oder ihr beide zusammen das Haus bekommen.
Mit freundlichen Grüßen,
MEMIL
Wenn du die Absicht hast das Haus mit deinem zukünftigen Mann aufzuteilen, dann wird eine kleine Spur billiger den Verkauf eines Anteiles an ihn nach der Schließung der Ehe, weil der Verkauf zwischen Verwandten einschließlich Ehepartner erlaub eine verbilligter Erwerbsteuer (2,5 statt 3%). Dafür aber wenn das Haus vor (oder auch nach) der Schließung der Ehe, aber zugleich an beiden überschrieben wird (sei durch einen Schenkungsvertrag oder auch einen Verkauf zu möglichst symbolischen Preis) wird die Eintragung ins Grundbuch in Einem gemacht, was etwa günstiger ist, weil die Erwerbsteuer wird nur einmal und leicht verbilligt bezahlt. Wenn du alleine das Haus erwirbst, und einen Anteil an deinen Mann übertragen willst, musst er dafür dann wieder Erwerbsteuer bezahlen. Auch werden zwei Mal Urkunden und Notar oder Anwälte gebraucht. Ich bin der Meinung, dass nach 5 Jahren ist sicher nicht so relevant ob du das Haus vor oder nach der Ehe bekommst. Einfach, denke ich, wäre eine Übergabe an beide nach der Ehe, weil vor der Ehe wäre es eine Kaufgemeinschaft notwendig (was seit der vorletzten Wohnrechtsnovelle möglich ist), außer wenn du vorerst das Haus als Alleineigentümerin bekommst.
Nach der Ehe habt ihr beide die um 0,5% reduzierte Erwerbsteuer zu bezahlen (Deine Eltern verkaufen oder verschenken an euch) und die Einverleibung wäre in Einem erfolgt.
Sonst, die Eigentumsverhältnisse sind weitgehend klar. Was dir vor der Ehe gehört hat, wird dir nach der Ehe weiterhin gehören. Und was du allein vor und auch nach der Schließung der Ehe erworben oder geschenkt bekommen hast, wird ebenfalls dir allein weiterhin gehören.
Rein steuerlich gibt es keinen großen Unterschied, ob ihr vor oder nach der Schließung der Ehe und ob du alleine oder ihr beide zusammen das Haus bekommen.
Mit freundlichen Grüßen,
MEMIL
RE: Hausübergabe
Wenn wir jetzt nicht heiraten und das Haus wird mir überschrieben. Wir bauen gemeinsam das Haus um jeder wird sich finanziell daran beteiligen. Welche Ansprüche hat mein Lebenspartner im Falle einer Trennung oder Ablebens?
Welche Absicherung haben wir gegenseitig bei einer Lebensgemeinschaft ?
LG
Anita
Welche Absicherung haben wir gegenseitig bei einer Lebensgemeinschaft ?
LG
Anita
RE: Hausübergabe
Also, wenn deine Sorge die Rechtssicherheit für dich selbst ist, empfehle ich dir, dass deine Eltern sofort, vor der Ehe das Haus an dich alleine überschreiben, damit klar steht, dass das Haus dir vor der Ehe gehört hat. Nach der Schließung der Ehe, würde ich empfehlen, dass die Investitionen getrennt getätigt werden: Für was er bezahlt hat, wird die Rechnung auf seinen Name erstellt, für das was du bezahlt hast, wird die Rechnung auf deinen Name erstellt. Wenn er selbst an den Hausausbau gearbeitet hat, wird er eine Auflistung der Zeitaufwand schreiben und bewahren. Wenn die Ehe so gut bleibt wie ihr euch wünscht, dann wird die ganze "Rechnungerei" Geschichte und du kannst später ein Anteil des Hauses an ihn übertragen. Bei einer funktionierenden Ehe, ist nicht so sehr relevant ob das Haus auf A, B oder A und B im Grundbuch steht. Dafür ist die Liebe richtigerweise blind und dumm.
Aber wenn es um die Rechtssicherheit für den jeweiligen Partner geht, dann besser getrennte Rechnungen. Das kann man alles später ändern, wichtig ist die Ausgangsposition abzuklären, damit falls zu Probleme kommt, ist die Ursprung des Eigentums sowie die Investitionen nachvollziehbar.
Das ist aber kein Rechtsbefund, sondern mein subjektives Empfinden. Vielleicht haben die Kollegen hier auch Meinungen dazu.
MfG,
MEMIL
memil@gmx.net
Aber wenn es um die Rechtssicherheit für den jeweiligen Partner geht, dann besser getrennte Rechnungen. Das kann man alles später ändern, wichtig ist die Ausgangsposition abzuklären, damit falls zu Probleme kommt, ist die Ursprung des Eigentums sowie die Investitionen nachvollziehbar.
Das ist aber kein Rechtsbefund, sondern mein subjektives Empfinden. Vielleicht haben die Kollegen hier auch Meinungen dazu.
MfG,
MEMIL
memil@gmx.net
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