Pfefferspray

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
webjah
Beiträge: 3
Registriert: 16.04.2007, 16:57

Pfefferspray

Beitrag von webjah » 06.03.2007, 21:50

Hallo.

Ich bin 18 Jahre alt und meine Freundin feiert ihren 16. Geburtstag.

Ich spiele mich mit dem Gedanken, ihr einen Pfefferspray zu kaufen, jedoch kann man ihn erst ab dem Alter von 18. erwerben. Darf sie ihn überhaupst besitzen?




MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Pfefferspray

Beitrag von MEMIL » 07.03.2007, 08:41

Du hast ja auf den Punkt gebracht. Pfefferspray wird als „Waffe“ eingestuft, auch wenn meistens als Verteidigungswaffe und eher von Frauen (zunehmend auch von Polizisten als zusätzliche Beruhigungswaffe) verwendet wird. Als Volljährige darf sie das Gerät (sei Tube oder Pumpe oder in welcher Form immer) besitzen und sogar als Verteidigungswaffe tragen. Als Minderjährige (ab dem 16. Lebensjahr mit beschränkter Geschäftsfähigkeit) sollte es ihr Möglich sein den Spray zu besitzen und zu Hause bewähren (nur, gegen wenn würde sie sich zu Hause wehren müssen? Einbrecher kann man schwer mit Sprayen bekämpfen).

In der Öffentlichkeit birgt das Tragen solche Waffe von ihr das Problem, dass wenn sie die Waffe anwendet (und dadurch jemanden verletzt wird) wird sie einmal wegen Körperverletzung belangt werden, aber auch ihre Erziehungsberechtigten werden zu Nichteinhaltung der Sorgepflicht angesprochen werden. Alles sehr unangenehm. In welcher Situation und in welchem Ausmaß man eine Waffe (egal welche) anwenden kann bzw. soll, kann nicht (rein rechtlich betrachtet) von Minderjährigen beurteilt werden (was unbedingt notwendig ist, wenn man diese Entscheidung treffen muss).

Was ich recherchiert habe, ist dass die Rechtlage in Österreich eher „kundenfreundlich“ ist. Ein Mädchen, die eine solche Waffe zur Verteidigung anwendet, wird kaum über einen fehlenden Waffenschein belangt werden, auch wenn sie Minderjährige ist. Einen Banküberfall damit zu veranstalten würde ich wiederum nicht empfehlen. So ist die Situation in der Praxis.

Zusammenfassend, würde ich vorschlagen, dass du eher die paar Jahren abwartest… Meine ich.

MfG,

MEMIL


fast1
Beiträge: 6
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Pfefferspray

Beitrag von fast1 » 07.03.2007, 09:34

Hallo Memil

kannst du mir Sagen augrund welcher Recherchen du zu diesem Entschluss bzw zu dieser Meinung kommst?


MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Pfefferspray

Beitrag von MEMIL » 07.03.2007, 10:35

Da unten in diesen zwei Linken bin ich spazieren gegangen. Vielleicht findest (oder hast) du was anderes. Ich muss aber zugeben, dass alles was man hier findet, nicht immer zu vertrauen ist. Sonst, ein Pfefferspraygesetz habe ich noch nicht gefunden. Ich suche aber weiter, macht euch das auch und wer zu erst was findet, darf einen stolzen Beitrag hier schreiben:



1) http://www.gericht.at/beitrag/gericht/g ... nid=179275



2)

http://forum.oeh-wu.at/showthread.php?t=9335&page=4

Servus,

MEMIL


Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 88 Gäste