hallo,
Mein Lebensgefährte und ich haben im Oktober letzten Jahres ein Haus gekauft. Das Haus wurder nicht von privat sondern über eine Immobilienfirma verkauft und als Toprenoviertes Haus angepriesen. Bereits nach 1 Monat mussten wir den Kanal um viel Geld reinigen lassen, weil dies bei der Renovierung verabsäumt wurde. Die Kosten dafür übernahm der Verkäufer.
Ende November wurde ein neuer Kaminofen angeschlossen und bei der Abnahme durch den Rauchfangkehrer wurde uns gesagt, dass der Schornstein dringend renovierungsbedürftig sei. Wir durften ihn nicht beheizen. Nun haben wir auch noch den Schornstein sanieren lassen....wieder für viel viel Geld. Unserer Meinung nach ist das ebenfalls ein versteckter Mangel, der unter Gewährleistung vom Verkäufer zu tragen ist. Der Verkäufer stellt sich quer, weil angeblich der Kamin von einem anderen Rauchfangkehrer (Namen will er uns nicht sagen) für o.k. befunden wurde. Ausserdem handelt es sich seiner Meinung nach nicht um einen versteckten Mangel.
Das war das Problem in aller Kürze. Wie siehts hier mit der Gewährleistung aus....wie lange und wofür gilt diese?
Danke im Voraus für die Hilfe
ARDNAS
Hauskauf Gewährleistung
RE: Hauskauf Gewährleistung
Bei Kauf von Privat an Privat ist es so wie bei einem gebrauchten Auto - wie besichtigt und probegefahren - ausser es ist im Kaufvertrag was anderes vereinbart.
Der Immobilienmakler ist übrigens nur Vermittler und er haftet nur für Schäden die ihm bekannt sein mussten. Darunter dürften kaum Schäden fallen, die sich im Innenleben des Hauses befinden.
lg
Karli
Der Immobilienmakler ist übrigens nur Vermittler und er haftet nur für Schäden die ihm bekannt sein mussten. Darunter dürften kaum Schäden fallen, die sich im Innenleben des Hauses befinden.
lg
Karli
RE: Hauskauf Gewährleistung
danke für die rasche antwort!
unser notar hat aber bei der vertragsunterzeichnung extra angemerkt, dass etwaige "versteckt" mängel und dazu gehören sicher auch schäden im innenleben des kamin (nachdem uns der makler bzw. verkäufer versichert hat, dass dieser in ordnung sei) unter die gewährleistung fallen!
unser notar hat aber bei der vertragsunterzeichnung extra angemerkt, dass etwaige "versteckt" mängel und dazu gehören sicher auch schäden im innenleben des kamin (nachdem uns der makler bzw. verkäufer versichert hat, dass dieser in ordnung sei) unter die gewährleistung fallen!
RE: Hauskauf Gewährleistung
Leider, glaube ich dass meine beide Kollegen vor mir hier Recht haben. Über versteckte Mängel kann man nur beim Ankauf eines neuen Objektes reden. Eine gebrauchte Wohnung oder ein altes Haus hat keine versteckte Mangel, sondern es handelt sich dabei um Problem die natürlich mit der Abnutzung entstanden sind oder entstehen können. Ein Hausbesitzer ist nicht verpflichtet die Bausubstanz auf diese Ebene zu kennen und Garantie dafür abgeben. Er kann, muss aber nicht und wenn es nicht schriftlich genau vereinbart wurde, haftet er sicher nicht. Anderes wäre, wenn der Verkäufer garantiert hätte, dass er für die Sanierung eines bestimmten Teils des Hauses oder eine bestimmte Einrichtung die Kosten tragen würde. Baumängel können nur innerhalb von drei Jahren nach ersten Bezug angezeigt werden (da haftet der Bauträger selbst). Alles später passiert, ist grundsätzlich nicht mehr reklamierbar. Mann kann klagen und beweisen, dass die Schaden schon beim Bau entstanden sind und auf Grobfahrlässigkeit zurückzuführen sind, die Haftung hier landet aber meistens bei einer Versicherung (wenn dafür eine Polizze gibt) nicht aber beim Bauträger oder Verkäufer.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
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