Alle wissen es bereits, daß der heutige Druckertoner in Laserdruckern und Kopierern extrem giftig ist und viele
sitzen direkt neben einem solchen Gerät.
Jedes mal, wenn der Drucker gestartet wird, bläst er
feinen Tonerstaub in die Luft, der dann über die Lunge direkt in die Blutbahn zu den Organen gelangt und nicht mehr absorbiert werden kann.
Nun gibt es eine effiziente Lösung, nämlich den Feinstaub- Filter, der über den Ventilator des Druckers gesetzt wird und alle Schadstoffe bindet (siehe www.feinstaubfilter.at)
Mein Arbeitgeber möchte sich aber die Kosten sparen, die
relativ gering sind (ca. 50 € pro Drucker) und ich habe das Gefühl, daß ich langsam kaputt gehe.
Kann ich ihn zwingen dazu, diese Maßnahme zu ergreifen oder muß ich die Firma verlassen?
Arbeitgeber verweigert Drucker-Feinstaubfilter
RE: Arbeitgeber verweigert Drucker-Feinstaubfilter
Beides! Du kannst die firma schnellste verlassen, was eigentlich die klügste Lösung ist. Aber du kannst auch die Firma auf Einsetzung von Maßnahmen die deine Gesundheit schützen können, beim Arbeitsgericht klagen. Nur, wenn die Rechtslage da nicht klar ist, kann es passieren, dass du klagst und deine Erben die Klage weiterführen, weil während du klagst, musst du weiter atmen. Hat das einen Sinn?
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Arbeitgeber verweigert Drucker-Feinstaubfilter
Stell deinen AG vor die Wahl:
entweder er "rüstet auf" oder
du kündigst
Gemäß Angestelltengesetz kannst du mit sofortiger Wirkung, aufgrund der gesundheitlichen Schädigung, austreten.
Folgen bei vorzeitigem Austritt:
voller Abfertigungsanspruch
Kündigungsentschädigung (kann eventuell auch sein, da der AG die Schuld trägt) je nach Dienstdauer und -verhältniss bekommst du die volle Kundigungsfrist ausbezahlt!
Mit freundlichen Grüßen
Patrick
entweder er "rüstet auf" oder
du kündigst
Gemäß Angestelltengesetz kannst du mit sofortiger Wirkung, aufgrund der gesundheitlichen Schädigung, austreten.
Folgen bei vorzeitigem Austritt:
voller Abfertigungsanspruch
Kündigungsentschädigung (kann eventuell auch sein, da der AG die Schuld trägt) je nach Dienstdauer und -verhältniss bekommst du die volle Kundigungsfrist ausbezahlt!
Mit freundlichen Grüßen
Patrick
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