Arbeitgeber verweigert Drucker-Feinstaubfilter

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Leo1331
Beiträge: 2
Registriert: 16.04.2007, 16:57

Arbeitgeber verweigert Drucker-Feinstaubfilter

Beitrag von Leo1331 » 17.02.2007, 04:30

Alle wissen es bereits, daß der heutige Druckertoner in Laserdruckern und Kopierern extrem giftig ist und viele

sitzen direkt neben einem solchen Gerät.



Jedes mal, wenn der Drucker gestartet wird, bläst er

feinen Tonerstaub in die Luft, der dann über die Lunge direkt in die Blutbahn zu den Organen gelangt und nicht mehr absorbiert werden kann.



Nun gibt es eine effiziente Lösung, nämlich den Feinstaub- Filter, der über den Ventilator des Druckers gesetzt wird und alle Schadstoffe bindet (siehe www.feinstaubfilter.at)



Mein Arbeitgeber möchte sich aber die Kosten sparen, die

relativ gering sind (ca. 50 € pro Drucker) und ich habe das Gefühl, daß ich langsam kaputt gehe.



Kann ich ihn zwingen dazu, diese Maßnahme zu ergreifen oder muß ich die Firma verlassen?






MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Arbeitgeber verweigert Drucker-Feinstaubfilter

Beitrag von MEMIL » 17.02.2007, 07:07

Beides! Du kannst die firma schnellste verlassen, was eigentlich die klügste Lösung ist. Aber du kannst auch die Firma auf Einsetzung von Maßnahmen die deine Gesundheit schützen können, beim Arbeitsgericht klagen. Nur, wenn die Rechtslage da nicht klar ist, kann es passieren, dass du klagst und deine Erben die Klage weiterführen, weil während du klagst, musst du weiter atmen. Hat das einen Sinn?

MfG,

MEMIL


Patrick1984
Beiträge: 55
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Arbeitgeber verweigert Drucker-Feinstaubfilter

Beitrag von Patrick1984 » 19.02.2007, 11:35

Stell deinen AG vor die Wahl:



entweder er "rüstet auf" oder

du kündigst



Gemäß Angestelltengesetz kannst du mit sofortiger Wirkung, aufgrund der gesundheitlichen Schädigung, austreten.

Folgen bei vorzeitigem Austritt:



voller Abfertigungsanspruch

Kündigungsentschädigung (kann eventuell auch sein, da der AG die Schuld trägt) je nach Dienstdauer und -verhältniss bekommst du die volle Kundigungsfrist ausbezahlt!

Mit freundlichen Grüßen



Patrick

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