Freibetragsbescheid - Auszahlen - Gutschrift...?

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Bee Bree
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Freibetragsbescheid - Auszahlen - Gutschrift...?

Beitrag von Bee Bree » 30.08.2018, 02:16

Hallo ihr Lieben,

sorry dass ich euch mit dieser Frage belästige, aber ich habe da irgendetwas nicht verstanden und hoffe ihr könnt mir helfen.
Beim Finanzamt anzurufen bringt gar nichts, die wollen einen nur schnell abfertigen ohne detaillierte Infos zu geben, habe ich das Gefühl.

Also ich habe beim Finanzamt wie jedes Jahr auch heuer, meine Arbeitnehmerveranlagung für 2017 gemacht. Ich habe neben dem Studium einen kleinen Nebenjob und dank des geringen Einkommens muss ich keine Lohnsteuer zahlen. Bei den Werbungskosten habe ich Studiengebühren, Fortbildungskosten, etc. angegeben, diese belaufen sich auf einen 4-stelligen Betrag. Ich habe zwar etwas vom Finanzamt zurückbekommen, allerdings weit entfernt von einem 4-stelligen Betrag. Mir scheint, es wurde nur ein kleiner Teil berechnet...

Mir wurde auch ein Freibetragsbescheid zugestellt, mit dem ich im nächsten Jahr einen Abzug von der Lohnsteuer erhalten kann. Der Betrag des Freibetragsbescheides stimmt schon eher mit den Werbungskosten überein.

NUR - ich habe ein geringes Einkommen und zahle überhaupt keine Lohnsteuer!!
Dann kann ich das doch gar nicht geltend machen oder?
Kann ich mir den Betrag stattdessen ausbezahlen lassen?
Oder kann ich ihn in ein paar Jahren geltend machen, wenn ich mehr verdiene und wieder Lohnsteuer zahlen muss?
Wann verjährt so ein Freibetragsbescheid?

Viele Fragen....hoffe ihr könnt mir helfen.

Danke!

Bee Bree



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Clemens H.
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Re: Freibetragsbescheid - Auszahlen - Gutschrift...?

Beitrag von Clemens H. » 30.08.2018, 08:08

Hallo,

ich bin kein Steuerrechtsexperte, aber ich bin durch verschiedene Freelancer-Projekten neben dem Studium selbst schon in solch einer Situation gewesen. Grundsätzlich war bei mir die Grenze 11.000 € Einkommen im Jahr und es war wichtig diese zu unterschreiten wegen der Lohnsteuer oder diversen Stipendien. Ich weiß nicht ob diese Grenze mittlerweile geändert wurde. Wie auch immer, die Werbekosten dienen nicht der generellen Rückerstattung vom Finanzamt, sondern werden als Aufwand vom gesamten Jahreseinkommen weg gerechnet. Das heißt nun folgendes: Wenn Sie bspw. 2017 ein Jahreseinkommen von 9000 € durch Ihre Nebenjobs einnehmen und 1.500 € an Aufwänden wie z.b. Werbekosten beim Steuerausgleich geltend machen, wird hier ein Gesamteinkommen von 7.500 € berrechnet. Da man generell unter diesen 11.000 € keine Lohnsteuer bezahlt, kann diese durch die 1.500 € an Aufwänden auch nicht gemindert werden. 0 € Lohnsteuer bleibt einfach 0 € Lohnsteuer. Das Einzige das es hier vom Finanzamt gibt ist eine Negativsteuer, die eventuell 100-200 € ausmacht. Das erklärt warum Ihre Gutschrift nicht annähernd den Werbekosten entspricht.

Zu Ihrer Frage, ob der Freibetrag später abgezogen werden kann wenn Sie mehr verdienen. Auch hier wird nicht der Freibetrag von der Lohnsteuer abgezogen, sondern von der Berrechnungsgrundlage (laut Steuerbescheid ist das das Gesamtjahreseinkommen, aber nicht das gesamte Bruttoeinkommen), dadurch bekommen Sie natürlich nicht den Freibetrag auf ihr Konto überwiesen sondern ggfs. die Differenz zur geminderten Lohnsteuer. Und meines Wissens kann dieser nicht später "für steuerlich Schlechte Zeiten" verwendet werden. Dieser muss für das entsprechende Jahr verwendet werden, gleich wie Aufwände nicht so ohne weiteres in spätere Jahre verschoben werden dürfen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen hier aus meinen Erfahrungen erwas weiterhelfen.

Gruß
Clemens

Bee Bree
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Re: Freibetragsbescheid - Auszahlen - Gutschrift...?

Beitrag von Bee Bree » 30.08.2018, 11:28

Hallo Clemens,

ok das beantwortet meine Fragen. :idea:

Herzlichen Dank!

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Clemens H.
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Re: Freibetragsbescheid - Auszahlen - Gutschrift...?

Beitrag von Clemens H. » 30.08.2018, 12:04

Spitze, das freut mich 😀

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