darf eine Versicherung bei einem bestehenden Vertrag, in dem monatliche Zahlung per Zahlschein vereinbart wurde, einfach die monatliche Zahlung mit Zahlschein verweigern und diese Zahlungsweise nur noch bei Zahlung von mind. vierteljährlichen Prämienzahlungen erlauben?
Ich habe seit 6 Jahren eine Tierkrankenversicherung, die ich monatlich mittels Dauerauftrag überweise. Als ich die Rechnung für die Vorsorgeimpfung und -untersuchung meiner Hündin einreichte, teilte man mir mit, ich wäre mit der Folgeprämie in Verzug und hätte daher keinen Versicherungsschutz.
Erst im Laufe des Mailverkehrs stellte sich heraus, dass ich angeblich im August 2017 eine Info erhalten habe, dass monatliche Zahlung mit Zahlschein nicht mehr möglich ist und die Prämien daher jeweils 3 Monate im Voraus zu zahlen wären.
Angeblich haben sich durch diese Änderung Mahngebühren über € 128,-- angesammelt, obwohl ich nie eine Info über die Änderung bekommen habe, auch keine neue Polizze mit neuen Zahlungsmodalitäten, pünktlich - aber eben monatlich - bezahlt wurde und es nachweisbar keine Rückbuchungen gab.
Bitte um Info! Dankeschön
