Hank hat geschrieben: ↑06.04.2018, 03:32
Wahrscheinlich war deine Anzeige sowieso unschlüssig, wenig stichhaltig und aus dem Affekt (?) heraus abgeschickt. Aber grundsätzlich gilt: besser einmal zu viel angezeigt als einmal zu wenig!
Falsch! Ich wurde angezeigt, 3 mal. 2 mal fallen gelassen und da ein Strafantrag vor dem Einzelrichter dazu u.A dienen sollt, MEINE INTERESSEN zu hinterfragen ... Ja so hab ich alles offen gelegt, was den Fall betrifft.
Ich habe die Eingaben über die Bürgerkarte getätigt und musste zur Polizei meine "Eingaben" bestätigen. Hier wurde ich jedoch nur gefragt, wie ich dazu komme Anrainer zu sein. Ja da hab ich mich wohl vertan, dachte echt wenn man 200-250 Meter daneben wohnt wäre ich Anrainer, aber naja xD
Also ich habe so viele Betrügerein klar ersichtlich und schlüssig offen gelegt und dann werd ich nur danach gefragt, wieso ich der Annahme bin .. dass ich hier Anrainer wäre??!
Zu dem was ich eingereicht habe, wurde mir nur mitgeteilt: Ja, das prüft die Staatsanwaltschaft schon.
Also ich reiche über 100 Seiten ein und werde nur 3 kleinigkeiten gefragt, die direkt damit nix zu tun haben ... ja da kann ich es doch wohl nicht so unschlüssig übermittelt haben ? Hab mir richtig mühe gegeben
Die Übermittlung fand nach der 2ten Anzeige statt, und wenn ich was falsches übermittelt hätte, hätten die mich drauf hingewiesen ? So wurde ich nur 3 kleinigkeiten gefragt!
Also legt sich mir die Vermutung nahe, dass die Übermittlungen rechtens wären ? Wenn ich der Staatsanwaltschaft einen kompletten Scheiss übermitteln würde, so hätte ich doch es schon längst zu spüren bekommen ?!