Hallo!
Kurz zur Vorgeschichte: Meine Eltern leben seit 2 Jahren in Scheidung, ich bei meiner Mutter, mein Vater hat den Kontakt zu mir weitestgehend abgebrochen, droht mir ständig mit Enterbung etc...
Nun zum Problem: 2 Jahre vor der Scheidung hat mein Vater einen Bausparvertrag in meinem Namen abgeschlossen und bis jetzt einbezahlt. In diesem Monat ist dieser fällig. Inzwischen bin ich aber volljährig und so kann mein Vater den Bausparvertrag ohne meine Unterschrift nicht auflösen. Und diese habe ich bis jetzt verweigert, um seinem Psychoterror etwas entgegen zu setzen.
Vor 10 min stand mein Briefträger vor der Tür und drückte mir eine "Ladung zum Vergleichsversuch" in die Hand. Darauf steht wörtlich: "Herr Siegfried ... beabsichtigt, gegen Sie den Anspruch auf Leistung einer Unterschrift zur Auszahlung eines Bausparvertrages, mit Klage geltend zu machen."
Diese Ladung hat mich ziemlich getroffen, erwartet man sich von seinem Vater ja nicht.
Wie sieht nun die rechtliche Lage aus? Der Bausparvertrag läuft ja auf meinem Namen, müsste also mir gehören - oder?
Oder soll ich einfach unterschreiben, damit mein Vater das Geld bekommt?
Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen...
Vielen Dank im Voraus...
mfg
Christoph
Rechtliche Lage Bausparvertrag?
RE: Rechtliche Lage Bausparvertrag?
Aber Christoph! Warum solltest du "unterschreiben damit dein Vater das Geld beheben kann"?
Du solltest unterschreiben und selbst das Geld beheben oder gar nicht unterschreiben und das Geld angelegt belassen. Selbstverständlich gehört das Sparbuch dir! Das hat dir schon als Minderjähriger gehört. Es nur so dass damals du die Zustimmung deiner Erziehungpflichtiger dafür gebraucht hast. Jetzt bist du Volljähriger.
Alles andere ist ein Quatsch, das mit der Sache nichts zu hat. Objektiv und rein rechtlich betrachtet, nur du allein das Geld beheben kannst. Dein Vatter ist in der Sache nicht beteiligte Dritter.
MfG,
MEMIL
Du solltest unterschreiben und selbst das Geld beheben oder gar nicht unterschreiben und das Geld angelegt belassen. Selbstverständlich gehört das Sparbuch dir! Das hat dir schon als Minderjähriger gehört. Es nur so dass damals du die Zustimmung deiner Erziehungpflichtiger dafür gebraucht hast. Jetzt bist du Volljähriger.
Alles andere ist ein Quatsch, das mit der Sache nichts zu hat. Objektiv und rein rechtlich betrachtet, nur du allein das Geld beheben kannst. Dein Vatter ist in der Sache nicht beteiligte Dritter.
MfG,
MEMIL
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