Finanzamt

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ES
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Finanzamt

Beitrag von ES » 02.09.2017, 14:39

Hallo

Kann das FA eine Verfolgungshandlung setzten auf Grund einer Anzeige?
Hatte vor Jahren eine Untersuchung von der Staatsanwaltschaft. Bin dort freigesprochen worden.
Der Vorwurf selbst wär mittlerweile ebenfalls verjährt.
Nun muss irgendwie dieser Akt dem Finanzamt in die Finger gekommen sein und das FA hat daraufhin nun wieder ermittelt.
Der Grund zur Einleitung der neuen Ermittlungen wird begründet des es eben diesen Akt gibt. Von woher er kommt bzw wie das FA in den Besitz gekommen ist wird nicht angegeben.

Also ich bin freigesprochen worden, Verjährung ist ebenfalls eingetreten.
Kann das FA auf Grund eigentlich nicht mehr "rechtskräftiger" Unterlagen eine Untersuchung einleiten?
Oder ich formuliere es anders: ein Beschuldigter wird freigesprochen bzw. Verfahren wird eingestellt weil es offensichtlich keinen Tatbestand gibt. Dann beginnt jeder Akt auch zu verjähren, das ist mittlerweile auch eingetroffen. Der Akt müsste eigentlich gelöscht worden sein. Nun liegt eine Kopie irgendwo herum, nehme an bei dem der damals die Anzeige erstattet hat dieser hatte eine Finanzprüfung, und der eifrige Beamte sieht die Anschuldigung und leitet sogleich Ermittlungen ein ohne in dem Fall zu prüfen ob den das Ganze auch noch aktuell ist.

ist das FA hier auch an Verjährung gebunden? Wenn man in einer Sache freigesprochen wurde kann man dann nach zig Jahren dies nochmals verwenden und als Grund für eine neuerliche Verfolgungshandlung begründen? Oder kann das FA egal wie weit ein Hinweis zurückliegt,auch wenn dieses als nichtig abgeurteilt wurde, mit diesem jederzeit neu starten?

mit freundlichen Grüssen

Anna



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