Exekutionsordnung

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Patrick1984
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Exekutionsordnung

Beitrag von Patrick1984 » 28.11.2006, 12:41

Hallo!

Ich habe leider vor einigen Jahren eine Gehaltsexekution aufgrund einer nicht zurückbezahlten Anzahlung (Auto) beantragt. Diese wurde auch bewilligt und vom AMS, als bezugauszahlende Stelle, wurde mir die Drittschuldnererklärung übermittelt. Nun ist einige Zeit vergangen, aber das AMS hat mir leider nie gemeldet, dass der Verpflichtete keine Bezüge erhält. Da ich selbst in der Buchhaltung und Personalverrechnung arbeite, weiß ich, dass der Arbeitgeber dies (gemäß der Exekutionsordnung) melden muß.

Kann mir nun jemand sagen ob dies auch beim AMS der Fall wäre, bzw. wie ich am besten nun vorgehe?!

Den Betrag den mir der Verpflichtete schuldet, sehe ich sicher nicht wieder (bin an 19ter Stelle der 3.schuldnererklärung, vor mir kommen noch ca € 100.000!!). Da wäre es hilfreich, wenn das AMS gegen die EO verstoßen hat, denn dann haften sie mit ca € 1.000!?



Freundliche Grüße




MEMIL
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RE: Exekutionsordnung

Beitrag von MEMIL » 30.11.2006, 22:30

Das Ams haftet wie jeden anderen sterblichen. Das Problem ist nur, dass eine Klage gegen das AMS ist fast gleich wir eine Klage gegen die Republik Österreich (wenngleich das AMS ausgegliedet wurde und ein eigenes Budget verwaltet). Deswegen empfehle ich dir die Sache erst schriftlich kauen, am besten mit einem Rechtsanwalt, und dann wieder bewerten, ob es sich lohnt...

MfG,

MEMIL


Patrick1984
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RE: Exekutionsordnung

Beitrag von Patrick1984 » 30.11.2006, 22:35

Danke für deine Auskunft!

Du hast natürlich Recht! Ich hab mich gestern an das AMS gewendet, und dort behauptet man natürlich alles ordnungsgemäß weggeschickt wurde! Somit ist eine Klage ziemlich aussichtslos, egal => das Geld war schon abgeschrieben!!


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