Gewerbe trotz Vorstrafen

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Araash
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Gewerbe trotz Vorstrafen

Beitrag von Araash » 02.06.2017, 15:51

ch bin derzeit 23 Jahre alt und möchte ein Mietwagen-Gewerbe anmelden. Jedoch bin ich aufgrund von Kreditkarten-Betrug vorbestraft, ein dummer Fehler mit 17 Jahren.
Urteil : 12 Monate auf 3 Jahre Bewährung.
Im moment befinde ich mich aber weiterhin auf Bewährung daich einen Verstoß gegen das SMG begangen habe. Seitdem besuche ich eine Abendschule.

Jetzt habe ich aber online gelesen, und ich zitiere "Bei Vorliegen gerichtlicher oder finanzstrafbehördlicher Vorstrafen ist eine Nachsicht zu erteilen, wenn nach der Eigenart der strafbaren Handlung und nach der Persönlichkeit des Verurteilten die Begehung der gleichen oder einer ähnlichen Straftat bei Ausübung des Gewerbes nicht zu befürchten ist." Quelle WKO.

Meine Frage jetzt dazu, ist es möglich, dass ich ein Gewerbe auf meinen Namen anmelden kann ? Ich habe bereits einmal einen Antrag gestellt, den vorläufigen Gewerbeschein bekommen und dann hat man mich unter falschem Vorwand in das Büro bestellt und gemeint ich solle sofort das Stück Papier abgeben. Was ich auch tat.

Falls es möglich ist dass ich ein Gewerbe anmelden kann, wäre es sehr hilfreich wenn sie mir sagen könnten wie ich jetzt vorgehen soll.

Ich freue mich über Ihre antworten, da ich jetzt seit bereits 3 Jahren planlos herumirre.



Andreas3
Beiträge: 35
Registriert: 21.08.2013, 16:06

Beitrag von Andreas3 » 13.06.2017, 13:18

Wenn sie es wissen wollen, müssen sie bei der Gewerbebehörde ein Nachsichtsansuchen stellen. Die Behörde hat dann den Sachverhalt an Hand ihrer zitierten Bestimmung zu prüfen. Wird dem Ansuchen statt gegeben, dann können sie ein Gewerbe anmelden, ansonsten nicht, solange ihre Vorstrafen nicht getilgt sind.
Ob ein Ansuchen Aussicht auf Erfolg hat kann ich schwer beurteilen, aber bei einem (schweren?) Betrugsdelikt und in späterer Folge einer weiteren Straftat, ist meine persönliche Einschätzung eher negativ.

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