Folgende Gegebenheit,
es soll wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages (Immobilie in Ungarn) geklagt werden.
Kläger wie auch Beklagte leben in Österreich, keiner von beiden hat einen Wohnsitz in Ungarn.
Das zu vollstreckende Vermögen der Beklagten liegt ebenfalls in Österreich.
Anfahrt zum Gericht in Ungarn (450 km) ist unzumutbar.
Welche Möglichkeiten gibt es den Gerichtsstand (es wurde im Kaufvertrag keiner vereinbart) nach Österreich verlegen zu lassen. Greift hier ein übergeordnetes europäisches Recht?
Ich bin für jede Hilfe wirklich sehr dankbar
Gerichtsstand zwangsweise verlegen
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