Offizielle Prüfung von Wasserabflüssen

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Mark2
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Offizielle Prüfung von Wasserabflüssen

Beitrag von Mark2 » 24.04.2017, 20:21

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie um Ihre Meinung bezüglich der folgenden Angelegenheit bitten:

Ich habe vor 2 Jahre eine ganz neue Wohnung gekauft (Erstbezug). Das Problem ist, dass die Geräusche, die von den Wasserabflüssen von meinen Nachbarn entstehen, zu laut sind. Man hört ganz klar jedes Wasserabfluss. Das ist besonders unangenehm, wenn man die Gäste hat.

Das Problem wurde der Hausverwaltung mit der Bitte um die Behebung des Mangels angemeldet. Die Antwort war folgende:


"Der behauptete Mangel „Abflussgeräusche des Nachbarn“ wird vom Generalunternehmer als Mangel im Sinne der Gewährleistung nicht anerkannt.

Hier gibt es die Möglichkeit, diesen umstand von einem gerichtlichen Sachverständigen prüfen und beurteilen zu lassen, dieses können wir in die Wege leiten. Ein derartiges Gutachten/Beurteilung kostet ca. 2.000,-€ und ist vorweg vom Mangel behaupteten zu bezahlen. Stellt sich heraus, dass es sich tatsächlich um einen Mangel handelt, so werden vom Generalunternehmer die Kosten erstattet.

Wie schon erwähnt ist hier ein Mangel zu beweisen."


Ich möchte Folgendes gern wissen:
a) ist die von der Hausverwaltung vorgeschlagene Option die einzige mögliche Option?
b) ist es möglich eine verlässliche Meinung zu bekommen, bevor ich ca. 2000 Euro ausgebe? Falls ja, wie kann ich das machen?
c) gibt es eine Institution, die mir bei der Angelegenheit helfen kann? (Zum Beispiel bei der Kostenreduktion)
d) was können Sie mir raten?

(ich kann auch ein Audio Link von dem Geräusch posten, wenn notwendig)

Bitte um Rückmeldung.

Viele Grüße & vielen Dank!
Max



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 25.04.2017, 09:01

Wieso beanstanden Sie den Mangel erst nach 2 Jahren?

Mark2
Beiträge: 14
Registriert: 04.01.2017, 11:03

Beitrag von Mark2 » 25.04.2017, 14:32

Ich habe früher sehr wenig Zeit in der Wohnung verbracht, und war hauptsächlich mit der Einrichtung beschäftigt.
Jetzt wohne ich ausschließlich in meiner neuen Wohnung.

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