Wohnbauförderungsbeitrag

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JUSLINE
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Wohnbauförderungsbeitrag

Beitrag von JUSLINE » 07.11.2006, 11:35

Laut wohnbauförderungsgesetz enfällt diese für Betriebe der Land-, und Forstwirtschaft. Nun ist es so, dass laut Neuerung im Landarbeiterkammergesetz unter (Kammerzugehörigkeit)§ 2/7 auch Dienstnehmer , die unabhängig davon, ob diese Tätigkeit in Gewerbebetrieben ausgeübt werden, in Reitställen, Schlägerungsunternehmen, usw.. angestellt sind, auch Kammerzugehörig sind. Meine Frage ist jetzt: Diese neuen Mitglieder fallen ja dann in die Nö Landarbeitsordnung, und sind dann deshalb auch vom Wohnbauförderungsbeitrag befreit. Ja oder nein?




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