
Zurzeit laufen Gerichtsverhandlungen, eingeantwortet wurde also noch nicht. Jetzt meine Fragen:
1.) Kann der Werkunternehmer die Forderung aus dem Werkvertrag gegen die Verlassenschaft einklagen?
2.) Hat jemand Erfahrung, wie lange es dauert, bis er sein Geld hat, wenn er das Bestehen der Forderung beweisen kann?
Freue mich über Antworten

MFG