Haftung der Garderobe

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Patrick1984
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Haftung der Garderobe

Beitrag von Patrick1984 » 24.10.2006, 15:29

Hallo!



Ich habe beim Besuch einer wiener Diskothek eine Weste in der Garderobe abgegeben. Als ich sie beim verlassen wieder abholen wollte war sie nicht mehr da. Auf meine Emails reagierte man erst nach einer Woche mit dem Komentar "wir haben keine Weste gefunden".

Wie sieht es nun rechtlich aus? Bezahlt habe ich doch für die Verwahrung, den Abschnitt habe ich auch noch, und so einfach verschwinden kann doch nichts.

Bleibt mir jetzt nur mehr der weg zum Rechtsanwalt oder ist es klüger sich außergerichtlich zu einigen?



Grüße,



Patrick




MEMIL
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RE: Haftung der Garderobe

Beitrag von MEMIL » 29.10.2006, 20:25

Momentan weder noch! Du kannt unter Berufung auf die Verwahrungspflicht des Lokals, die schriftliche Bekanntgabe deiner Kontonummer und Betrag, den das Lokal an dich überweisen muss, und den Schaden zu bereinigen. Selbstverständlich musst du nochmals den Sachverhalt schildern und eine Frist von 14 Tagen für die Überweisung geben. Am besten legst eine Kopie der Rechnung oder Bestätigung über den Ankauf des gestohlenen Gegenstandes bei.

Danach, wenn das Lokal sich Tot stellt, kannst du einfach beim Bezirksgericht eine Mahnklage einbringen. Dafür brauchst keinen Anwalt. Das kannst du am Dienstag, Vormittag beim Amsttag erledigen. Zugleich kannst du einen zweiten Brief an das Lokal senden und klar stellen, dass du schon eingeklagt hast, aber dass du jederzeit eine außergerichtliche Einigung (da kannst du auch die Gerichtsgebühren addieren) annehmen kannst.

MfG,

MEMIL


Patrick1984
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RE: Haftung der Garderobe

Beitrag von Patrick1984 » 30.10.2006, 01:00

Hallo MEMIL!

Ich danke Dir recht herzlich für Deine Erklärung.

Du hast mir wirklich weitergeholfen!!!

LG

Patrick


Patrick1984
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RE: Haftung der Garderobe

Beitrag von Patrick1984 » 23.11.2006, 16:28

Hallo MEMIL!



Danke nochmal für deine Auskunft!!!

Der Fall liegt nun beim Rechtanwalt und der Betrag wird auch schon eingeklagt!!!



LgPatrick


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