Haushaltsversicherung

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tellme1
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Haushaltsversicherung

Beitrag von tellme1 » 14.02.2017, 21:01

Eine Frage an die Rechtsexperten in einem verzwickten Fall:
Bei einem bereits außer Streit stehendem Versicherungsfall aus einer Haushaltsversicherung, entsteht ein Schaden von ca. 8000,-- Euro für Einrichtungsgegenstände usw. Bei dem Brand wird auch der Familienhund beschädigt/verletzt. (Brandwunden, Rauchgasvergiftung) Die Tierarztkosten belaufen sich auf rund 2000 Euro.
In den von mir genau studierten Versicherungsbedingungen wird von Wohnungsinhalt bzw. Gegenständen des persönlichen Gebrauchs/Verbrauchs gesprochen. Ein Haustier wird nicht aus- oder eingeschlossen. Da rechtlich das Tier eine Sache ist habe ich den Schaden der Versicherung gemeldet.
Diese steht aber, entgegen des Rechts auf dem Standpunkt, dass der Hund eine Sache, sondern ein Lebewesen sei und daher nicht versichert. Gleichzeitig wird aber zugegeben, dass ein solcher Fall in den Bedingungen nicht berücksichtigt ist.
Welche Chancen geben die hier anwesenden Juristen einer Klage in dieser Angelegenheit?
Oder andere, theoretische Annahme:
Der Wachhund wird im Zuge eines Einbruchs von den Tätern durch Gift überwunden, vergleichbar mit der Beschädigung einer Alarmanlage.
Besten Dank für die Stellungnahmen

Tellme



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 15.02.2017, 00:35

Bei der Haushaltsversicherung handelt es sich um eine sogenannte "Inbegriffsversicherung" im Sinne des § 54 VersVG. Die Versicherungssumme wird für sämtliche, meist nur generell bezeichnete Gegenstände des Inbegriffes ausgeworfen.

Der Inbegriff „Wohnungsinhalt“ erfasst alle Gegenstände die für gewöhnlich zu einem Wohnungsinhalt gehören. Ein Hund kommt zwar in Haushalten vor, ist aber nicht eine für gewöhnlich zu einem Haushalt gehörende Sache. Diese wären: Küche, Tische, Sessel, Couch, WC,....

Der Inbegriff „Gegenstände des persönlichen Gebrauchs/Verbrauchs“ erfasst alle Sachen, die verbrauchbar sind (Lebensmittel, Treibstoff, Heizöl) und alle Sachen, die unverbrauchbar sind (Gameboy, Laptop, Bücher,...).

Dazu folgende Überlegungen:

Tiere sind keine Sachen. Allerdings finden, sofern nicht anders bestimmt, die sachenrechtlichen Vorschriften auf sie Anwendung (§ 285a ABGB).

Ob der Hund bei „Gegenstand des persönlichen Gebrauchs“inbegriffen ist, wäre zu eruieren.

Grundsätzlich ist bei der Auslegung eines Vertrages nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdruck zu haften, sondern die Absicht der Parteien zu erforschen ist und der Vertrag so zu verstehen, wie es bei solchen Verträgen üblich ist (§ 914 ABGB) .

Die Absicht der Versicherung betraf bei Vertragsabschluss scheinbar nur die Versicherung lebloser Gegenstände (wie sie es darlegt).

Die Absicht des Versicherten betraf hier natürlich bei Vertragsabschluss auch die Versicherung seines Hundes.

Da hier zwei verschiedene Ansichten vorliegen, ist der Vertrag so auszulegen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht, also so wie es bei Verträgen dieser Art üblich ist. Wenn also ein solcher Vertrag für gewöhnlich auch die sich im Haus befindlichen Tiere (auch Kleintier im Käfig, Fisch im Aquarium) im Inbegriff „Gegenstände des persönlichen Gebrauchs“ betrifft, dann könnte auch der Hund davon erfasst sein.

Bei dem Beispiel mit der "Alarmanlage" handelt es sich um vorsätzliche Sachbeschädigung nach § 125 StGB (da der vergiftete und getötete Hund einen Eigentümer und einen Wert hat) und um Tierquälerei nach § 222 Abs 3 StGB (da mutwillig ein Wirbeltier getötet wird).

Vielleicht können Sie die Haftungsbestimmungen aus dem Vertrag hier (unter Schwärzung der persönlichen Daten) einfügen?

tellme1
Beiträge: 5
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Beitrag von tellme1 » 15.02.2017, 18:08

Guten Abend !

Danke für Ihre ausführliche Antwort. Die Versicherungsbedingungen hier anzuhängen gelingt mir technisch nicht. Die Bedingungen sind aber identisch mit den unter http://www.zurich.at/versicherung/hausw ... #downloads (Haushalt ABH2016).
Eine Verständisfrage;
Sie schreiben das der Hund zwar in Haushalten vorkommt, dies aber nicht gewöhnlich ist. Kann ich aber nicht davon ausgehen, dass die Versicherung meinen Hund kennt, da ich ja für den Hund im Rahmen der Haushaltsversicherung eine Zusatzprämie für die Hundehaftpflicht bezahle. Schäden durch den Hund sind daher jedenfalls versichert, am Hund aber nicht?
Entschuldigen sie die vielleicht naive, laienhafte Frage. Besten Dank für Ihre Mühe.

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