
Was passiert, wenn nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens, zu dem kein Testament vorgelegen hat, doch noch ein gültiges Testament auftaucht?
Falls das Testament dann überhaupt noch eine Rolle spielt: Müssen die Erben ggf. weitere Erben entschädigen? Wenn sie das nicht mehr können, weil geerbte Gegenstände verkauft wurden bzw. das geerbte Geld verbraucht wurde?