Zweitwohnsitz ohne Hauptwohnsitz?

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gst
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Zweitwohnsitz ohne Hauptwohnsitz?

Beitrag von gst » 26.12.2016, 01:17

Hallo Forum,

Ich hätte eine kurze Frage bezüglich Melderecht. Hab mich schon selber durch alle möglichen Paragraphen gelesen, aber leider keine eindeutige Antwort finden können.

Wenn ein tatsächlicher Hauptwohnsitz (im Sinne von gewöhnlichem Aufenthalt) im Ausland liegt und aber trotzdem auch ein Wohnsitz in Österreich vorhanden ist. Ist dann:

1) Der Wohnsitz in Österreich als Nebenwohnsitz zu melden ohne dass ein Hauptwohnsitz gemeldet wird.

oder 2) Der Wohnsitz in Österreich als Hauptwohnsitz zu melden, weil es der einzige Wohnsitz in Österreich ist.

Danke für die Hilfe!



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 28.12.2016, 08:29

Das Meldegesetz kennt nur die Begriffe "Wohnsitz" und "Hauptwohnsitz" im Sinne der Bestimmungen des § 1 Abs 6 u 7 MeldeG idgF.

Ich gehe davon aus, dass Sie Unterkunft in einer Wohnung nehmen und hier besteht binnen 3 Tagen Meldepflicht.

ad 1)
Sie können, wie oben ausgeführt, in Österreich einen oder auch mehrere Wohnsitze anmelden, wenn Sie auch tatsächlich dort wohnen.

ad 2)
Sie können aber immer nur einen Hauptwohnsitz anmelden, wenn die im § 1 Abs 7 MeldeG angeführten Kriterien vorliegen.

Siehe http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=10005799

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