Eine Person ist verstorben. Es sind mehrere Erben, Personen und Institutionen im Testament genannt.
Bekommt jeder Erbe eine Kopie des Testament automatisch ausgefolgt oder nur auf Verlangen?
Kann diese Ausfolgung der Kopie verweigert werden? Wenn ja, mit welcher Begründung.
Ich habe im Forum etwas vom § 785 Abs 3 ABGB mit der zwei Jahres-Frist gelesen. Wenn das Testament ein halbes Jahr vor dem Tod aufgesetzt wurde und eine fremde Person, nicht verwandt mit dem Erblasser, ist im Testament als Erbe genannt wurde, kann dann das Testament angefochten werden, oder ist es automatisch ungültig.
Wie muss sich der Notar / Rechtsanwalt verhalten.
Danke
Ausfolgen des Testaments an die Erben
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Sehr geehrter Fragesteller,
Nach der Todesfallaufnahme, also der Meldung, dass eine Person verstorben ist, wird vom Gericht ein Notar als Gerichtskommissär bestellt, dieser ist für die Abwicklung der Erbschaft zuständig.
War das Testament im Testamentsregister registriert, weiß der Notar schon von der Existenz des Testaments und wird dieses erstmal lesen. War es das nicht, wird der Notar Erkundigungen bei Angehörigen etc einholen ob ein Testament bekannt ist.
Hat der Notar dann jedenfalls das Testament, wird er die Erben benachrichtigen und Kopien des Testaments übermitteln, jedenfalls auf Nachfrage. Dass er das verweigern kann, ist im Gesetz nicht vorgesehen. Haben Sie eine Begründung erhalten dafür?
Das Testament kann aus verschiedenen Gründen angefochten werden, "nur" weil eine fremde Person bedacht ist, reicht nicht aus. Um das beurteilen zu können, müsste man sich das Testament anschauen und auch die Umstände kennen.
Haben Sie noch Fragen dazu?
MfG
Nach der Todesfallaufnahme, also der Meldung, dass eine Person verstorben ist, wird vom Gericht ein Notar als Gerichtskommissär bestellt, dieser ist für die Abwicklung der Erbschaft zuständig.
War das Testament im Testamentsregister registriert, weiß der Notar schon von der Existenz des Testaments und wird dieses erstmal lesen. War es das nicht, wird der Notar Erkundigungen bei Angehörigen etc einholen ob ein Testament bekannt ist.
Hat der Notar dann jedenfalls das Testament, wird er die Erben benachrichtigen und Kopien des Testaments übermitteln, jedenfalls auf Nachfrage. Dass er das verweigern kann, ist im Gesetz nicht vorgesehen. Haben Sie eine Begründung erhalten dafür?
Das Testament kann aus verschiedenen Gründen angefochten werden, "nur" weil eine fremde Person bedacht ist, reicht nicht aus. Um das beurteilen zu können, müsste man sich das Testament anschauen und auch die Umstände kennen.
Haben Sie noch Fragen dazu?
MfG
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