Darf der Ehemann den Umzugshelfern (Freunde der Frau) den Zutritt (sein Haus) verweigern?
Bzw. muss die Ehefrau alles selber abbauen und vor die Tür bringen und die Helfer müssen draußen warten?
Betretungsverbot beim Umzug
Grundsätzlich gilt:
Der Besitzer einer Wohnung entscheidet darüber wen er als Besuch haben möchte und wen nicht (§ 38 Abs 5 SPG, § 339 ABGB). Bei mehreren Besitzern desselben Wohnobjekts, kann ohne einen triftigen Grund ein Mitbesitzer einem anderen Mitbesitzer das Besuchsrecht aber nicht einfach verwehren.
Wenn die Frau nur auf Bittleihe in dem Haus gewohnt hat und somit ab dem Widerruf der Bittleihe (§ 974 ABGB) durch den Ehemann, keine Besitzrechte mehr genießt (anders: Mietvertrag, Leihvertrag), kann man nicht viel machen, wenn der Ehemann hier bockig ist und keine fremden Leute in seiner Wohnung haben möchte.
Wenn die Frau sich wirklich wohnhaft mit eingerichtet hat und auch schwere Dinge zu tragen hätte, könnte man unter Umständen mit einem Rechtsmissbrauch nach § 1295 Abs 2 ABGB argumentieren, wenn der Ehemann sein Besitzschutzrecht nur ausübt um die Ehefrau zu schädigen bzw. um ihr in diesem Fall mehr Aufwand zu verschaffen.
Der Besitzer einer Wohnung entscheidet darüber wen er als Besuch haben möchte und wen nicht (§ 38 Abs 5 SPG, § 339 ABGB). Bei mehreren Besitzern desselben Wohnobjekts, kann ohne einen triftigen Grund ein Mitbesitzer einem anderen Mitbesitzer das Besuchsrecht aber nicht einfach verwehren.
Wenn die Frau nur auf Bittleihe in dem Haus gewohnt hat und somit ab dem Widerruf der Bittleihe (§ 974 ABGB) durch den Ehemann, keine Besitzrechte mehr genießt (anders: Mietvertrag, Leihvertrag), kann man nicht viel machen, wenn der Ehemann hier bockig ist und keine fremden Leute in seiner Wohnung haben möchte.
Wenn die Frau sich wirklich wohnhaft mit eingerichtet hat und auch schwere Dinge zu tragen hätte, könnte man unter Umständen mit einem Rechtsmissbrauch nach § 1295 Abs 2 ABGB argumentieren, wenn der Ehemann sein Besitzschutzrecht nur ausübt um die Ehefrau zu schädigen bzw. um ihr in diesem Fall mehr Aufwand zu verschaffen.
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