Frage zu Zustellgesetz, Zustellformularverodnung - Fristen

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KarinZ
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Frage zu Zustellgesetz, Zustellformularverodnung - Fristen

Beitrag von KarinZ » 26.06.2016, 19:35

Guten Abend,

ich habe versucht zu recherchieren, allerdings wenig erfolgreich :-/
Es wäre furchtbar nett, wenn mir jemand hier weiterhelfen könnte. Also:

Ein RSb-Brief ohne Ot-Stempel (also ohne Aufgabeort und Aufgabetag) wurde zugestellt. Gibt es irgendwo Gesetzestexte oder Entscheidungen, die durch diesen Mangel den darin befindlichen Bescheid aufheben?
Hier geht es nicht um eine Frist, die mit Zustellung zu laufen beginnt, sondern um einen Bescheid, der eventuell zu früh (somit rechtswidrig) ausgestellt wurde. Konkret: Beschluss am späten Nachmittag, Zustellung am Vormittag des nächsten Tages -->das hat irgendwie eine schiefe Optik.
Vielen Dank!



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 27.06.2016, 22:01

Aufgabeort und Aufgabetag sind unwesentlich. Wesentlich ist, dass Sie den Bescheid erhalten und dies auch auf dem Rückschein bestätigt haben. Mit den Datum der Empfangsbestätigung beginnt der Fristenlauf.
Wenn Sie den Bescheid nach dem Beschluss erhalten haben, dann ist aus dieser Vorgangsweise auch keine Verletzung des Rechts auf einen gesetzlichen Richter ableitbar.

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