§ 49 AIVG

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mucki1
Beiträge: 1
Registriert: 27.06.2016, 12:36

§ 49 AIVG

Beitrag von mucki1 » 27.06.2016, 12:56

Arbeitssuchende werden mit Androhung dieses Paragraphen zur Anwesenheit bei Projektstart sogenannter gemeinnütziger Arbeitskräfteüberlassung(z.B. itworks Personalservice) gezwungen.



schanzenpeter
Beiträge: 425
Registriert: 02.02.2011, 16:48

Zumutbarkeit

Beitrag von schanzenpeter » 27.06.2016, 13:36

2007 hat die rot-schwarze Regierung mit der AlVG-Novelle 2007 dem Artikel 9 der Absatz 7 angefügt, der „ein der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt dienendes Arbeitsverhältnis im Rahmen eines Sozialökonomischen Betriebes (SÖB) oder eines Gemeinnützigen Beschäftigungsprojektes (GBP)“ für zumutbar erklärt.

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