Liebes Forum,
eine neue Frage zum Wohnungskauf:
ist ein Immoblienmakler berechtigt ein verbindliches Angebot eines Käufers dem Verkäufer nicht weiterzuleiten, weil er den Preis zu niedrig findet, oder muss er alle ernstgemeinten Angebote an den Verkäufer übermitteln?
Danke für eure Antworten und liebe Grüße - mutter
pflichten des Immobilienmaklers
RE: pflichten des Immobilienmaklers
Ich bin der festen Meinung - dass er alle Angebote an den Verkäufer weiterleiten muss - außer er hat den Auftrag Anbote unter einer bestimmten Höhe nicht vorzulegen.
lg
Karli
lg
Karli
RE: pflichten des Immobilienmaklers
Und wenn der Makler das Angebot aus eigenem Ermessen nicht weiterleitet, darf dann der Interessent direkt mit dem Verkäufer verhandeln?
RE: pflichten des Immobilienmaklers
Der Interessent darf immer mit dem Verkäufer direkt verhandeln - da aber der Makler das Geschäft angebannt hat bekommt er seine Provision.
lg
Karli
lg
Karli
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