Gemeinde nach Grundstückskauf m² einfordern?

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
ktn81
Beiträge: 2
Registriert: 24.04.2016, 20:47

Gemeinde nach Grundstückskauf m² einfordern?

Beitrag von ktn81 » 24.04.2016, 20:56

Guten Abend!

Zu zweit sind wir im Begriff ein Grundstück zu kaufen, welches zu zwei gleichen Teilen aufgeteilt werden wird; die Gemeinde muss dieser Grundstücksteilung zustimmen! Nun führt zu diesen beiden Grundstücken eine Privatstraße (gehört dem Nachbarn gegenüer) als einzelne Zufahrt (Breite 3m). Die Gemeinde stimmt einer Teilung erst zu wenn ich bereit wäre ihr 2m auf einer Länge von 30m entlang dieses Privatweges zu überlassen, damit die Straßenbreite 5m beträgt und zugleich auch ein Umkehrplatz (alles in allem ca. 180 m² "Grundabgabe") gebaut werden kann.

Weiteres wäre dies als einzige Nebenstraße in der ganzen Gemeinde eine Straße auf einer Länge von 30m, die 5m breit ist - alle anderen Nebenstraße in dieser Gemeinde sind einspurig!

Kann eine Gemeinde so einfach Grund einfordnern?
Welches Recht kommt hier zur Geltung bzw. wo kann ich mich rechtlich besser erkundigen?

LG und Danke



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 26.04.2016, 11:58

Um die Frage beantworten zu können, ist es wichtig zu wissen, in welchem Bundesland das Grundstück liegt. Zudem wäre auch die Rechtsgrundlage, auf welche die Gemeinde diese Forderung stützt, interessant.
Grundsätzlich kann die Gemeinde eine Abtretung von Grund für die Herstellung einer öffentlichen Verkehrsfläche fordern und dies auch im Enteignungsweg durchsetzen.

ktn81
Beiträge: 2
Registriert: 24.04.2016, 20:47

Beitrag von ktn81 » 29.04.2016, 07:58

Guten Morgen!

Ich danke für die Antwort!

Bundesland: Kärnten;
Rechtsgrundlage selbst ist mir nicht bekannt; zu finden ist die Forderung (Ausmaß von Verkehrsflächen) zB im "Textlichen Bebauungsplan der Gemeinde" aus dem Jahre 2015 (Verordnung wirksam seit 19.2.2016) - siehe http://www.st-jakob-rosental.gv.at/syst ... eid=833641

§6 Zi.1-3

In diese besagte Sack"nebenstraße" (IST EINE PRIVATSTRAßE), die entlang unseres Grundstück führen sollte (ländlicher Raum, 2 Häuser entlang der Straße) fahren im Tag vielleicht genau 2 Autos (Besitzer der Häuser), später max. 5 Autos.

Ich finde es trotzdem nicht in Ordnung, wenn Gemeinden einfach Grund enteignen - man kauft sich nicht einfach Grund um dann Teile davon zu verschenken...

Ich wünsche einen angenehmen Wochenausklang!

Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 30.04.2016, 21:10

Die in Frage kommende Rechtsvorschrift findet sich im Kärntner Grundstücksteilungsgesetz (K-GTG). Demnach hat die Gemeinde der Teilung zuzustimmen und darf ihre Zustimmung von der Auflage abhängig machen, dass ihr bis zu 20 % der Fläche des zu teilenden Grundstückes zur Herstellung einer öffentlichen Verkehrsfläche abgetreten werden (vgl § 3 K-GTG).
Sie müssen zwar diese 120 m2 unentgeltlich abtreten aber dafür muss die Gemeinde diese auch ins öffentliche Straßengut übernehmen. Die Gemeinde ist dann auch für die Errichtung, Erhaltung und Winterdienst auf ihre Kosten verantwortlich.
Es gibt dazu auch Ausnahmen. Da ich Ihre genauen Umstände jedoch nicht kenne, müssten Sie dazu im K-GTG selbst nachlesen.

Der textliche Bebauungsplan ist vor allem im § 6 Abs 1 lit b) interessant, wo die Baubehörde mit der Straßenverwaltung einvernehmlich vorzugehen hat. In beiden Fällen ist der Bürgermeister Behörde 1. Instanz. Wird dies in der Praxis von ein und derselben Person wahrgenommen, dann wäre ein Interessenkollision gegeben was die Nichtigkeit des Rechtsaktes zur Folge hätte.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 32 Gäste