Guten Tag!
Ich habe folgendes Problem.
Mein Rauchfangkehrer hat mir dieses Jahr einen Betrag in Rechnung gestellt, der angeblich seit 2013 angemahnt wird.
Laufende Vorschreibungen wurden bezahlt.
Ich habe nie eine Mahnung erhalten und wurde nun telefonisch darauf hingewiesen, dass folgende Beträge offen sind:
offene Rechnung 193,95
Mahngebühren und Verzugszinsen 54,25
Als ich bei der Präsenzphase der Keppleruni Linz war kam das Gespräch auch auf so einen Fall. Da wurde erklärt, dass die Beweislast über die Zustellung der Mahnung beim Absender liegt und nicht bei mir, dass ich keine Mahnung erhalten habe.
Leider kann ich mich nicht an den jeweiligen § erinnern.
Da ich jedoch Einspruch erheben möchte, müsste ich wissen welchen § ich dafür anführen muss.
Vielen Dank!
Beweis über Zustellung von Mahnungen
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- Registriert: 11.02.2016, 12:56
Der Kehrvertrag zwischen Ihnen und dem Rauchfangkehrer ist privatrechtlicher Natur. Demnach wird der Tarif (es gilt die Höchsttarifordnung gemäß dem jeweiligen Landesgesetz) nach Erbringung der Leistung fällig. Der Rauchfangkehrer ist nicht zu einer Mahnung verpflichtet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Mahnung stellt zivilrechtlich nur ein freiwilliges Zuwarten über die Zahlungsfrist hinaus dar.
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Angemahnt werden Ausstände von 2013.
Da hinterher aber wieder Zahlungseingänge verbucht sind, verstehe ich nicht warum ich jetzt erst eine Mahnung erhalten habe.
Es ist ja auch so, dass ich keine Mahnung oder Zahlungserinnerung erhalten habe und das fast drei Jahre und jetzt, nach Umstellung auf Abbuchungsauftrag die Frage aufkam, ob man nun die Ausstände auch gleich abbuchen könne.
Von 2013 habe ich leider als Privatperson keine Unterlagen mehr. 2014 und 2015 kann ich noch überprüfen, leider hatte ich noch keine Zeit die Ordner durchzusehen.
Der Rauchfangkehrer behauptet aber er hätte Mahnungen geschickt, ich habe aber nur die laufenden Rechnungen erhalten und auch auf diesen war nie ein Rückstand ersichtlich!
Da hinterher aber wieder Zahlungseingänge verbucht sind, verstehe ich nicht warum ich jetzt erst eine Mahnung erhalten habe.
Es ist ja auch so, dass ich keine Mahnung oder Zahlungserinnerung erhalten habe und das fast drei Jahre und jetzt, nach Umstellung auf Abbuchungsauftrag die Frage aufkam, ob man nun die Ausstände auch gleich abbuchen könne.
Von 2013 habe ich leider als Privatperson keine Unterlagen mehr. 2014 und 2015 kann ich noch überprüfen, leider hatte ich noch keine Zeit die Ordner durchzusehen.
Der Rauchfangkehrer behauptet aber er hätte Mahnungen geschickt, ich habe aber nur die laufenden Rechnungen erhalten und auch auf diesen war nie ein Rückstand ersichtlich!
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