Hallo! Wir wohnen in einer Doppelhausanlage in NÖ. Unsere Häuser sind jedoch im "Wohnungseigentum" gegründet, aber jeder von uns hat seinen eigenen abgegrenzten Garten und somit im Grundbuch eingetragenen und bezahlten Anteil. Wir möchten nun in unserem Grund/Anteil einen Pool bauen und wissen nicht, ob wir nun von allen anderen Wohnungseigentümern auch das Einverständnis benötigen. Mein Mann meint nein, da wir ja keine optisch bauliche Veränderung an unserem Haus - wie zB Wintergarten - vornehmen. Kann uns da jemand Auskunft geben? Wäre echt schön. Vielen lieben Dank!
Wohnungseigentum
RE: Wohnungseigentum
Wenn der Einbau des Swimmingpools Bau-Genehmigungspflichtig ist, dann benötigt ihr die Unteschriften von den anderen Miteigentümern. Ob der Einbau des Swimmingpools einer Bauverhandlung bedarf erfährt ihr bei der Gemeinde. Ich kann euch da leider keine genaueren Auskünfte geben, da hier jedes Bundesland andere Gesetze hat.
lg
Karli
lg
Karli
RE: Wohnungseigentum
Hi Karli, vielen Dank! An die Gemeinde hab ich schon mal eine Anfrage geschickt. Mal sehen .... schönen Sommer noch!
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