Welche rechtlichen Möglichkeiten?

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
LaRose
Beiträge: 2
Registriert: 11.01.2016, 13:22

Welche rechtlichen Möglichkeiten?

Beitrag von LaRose » 11.01.2016, 13:39

Ich hatte vor einigen Wochen einen Eingriff indem eine medizinisch notwendige OP mit einer "ästhetischen" kombiniert wurde. Aufgrund dessen haben ich einen Teil privat bezahlt. Leider traten in der OP Komplikationen auf, worüber ich nicht aufgeklärt wurde und auch nicht dass das Ergebnis so ausfallen kann, wie es leider ist. Mein Gesicht ist entstellt und auch medizinisch hat sich das Ergebnis radikal verschlechtert.

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich in so einem Fall? Ich will kein Schmerzensgeld, Schadenersatz oder dergleichen. Ich möchte einfach nur das der Fehler wieder ausgebügelt wird, denn so kann es weder aus medizinischer Sicht, noch aus ästhetischer Sicht bleiben.
Selbstverständlich werde ich den behandelnden Arzt beim nächsten Termin darauf ansprechen, aber ich würde vorab trotzdem gerne wissen, welche Möglichkeiten es in solch einem Fall gibt, sollte er auf stur schalten oder sich rausreden wollen, damit ich ihm sollte es hart auf hart kommen damit drohen können.

Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Bitte. lg Rose



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 11.01.2016, 19:56

Auf Grund Ihrer Angaben ist es natürlich schwer, eine fundierte Aussage zur treffen. Schadenersatzansprüche resultieren grundsätzlich aus mangelnder Aufklärung. Ob die Aufklärung iSd aktuellen Judikatur auch tatsächlich mangelhaft war, müsste anhand des konkreten Sachverhaltes beurteilt werden.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann würde ich Ihnen raten, einen Anwalt für Patientenrecht zu konsultieren.

LaRose
Beiträge: 2
Registriert: 11.01.2016, 13:22

Beitrag von LaRose » 12.01.2016, 13:53

Ich wurde bezüglich der Komplikationen die nun eingetreten sind, nicht informiert. Darüber hinaus wurden während des Eingriffs zwei Korrekturen durchgeführt, über die ich vorab nicht informiert wurde. Erst einen Tag nach dem Eingriff hat mir dies der Operateur mitgeteilt.

Rechtsschutz habe ich natürlich. Wollte nur mal so über den Daumen wissen, wie es da rechtlich aussieht, falls das Gespräch mit dem Arzt zu nichts führen sollte. lg

Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 12.01.2016, 20:15

Wenn Sie weder über den Eingriff informiert wurden noch darüber welche bekannte Komplikationen bzw Risiken damit verbunden sind, dann würde ich an Ihrer Stelle den Arzt auch darauf hinweisen, dass Ihrer Ansicht mangelnde Aufklärung vorliegt und Sie Rechtsschutz in Anspruch nehmen werden.
War der (zusätzliche) Eingriff jedoch während der Operation medizinisch notwendig (zB lebenserhaltende Maßnahme), dann wird die Sache für Sie schwierig.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 39 Gäste