Ich bin Physiotherapeut und möchte gerne zur Eröffnung meiner Praxis Annoncen in Zeitungen schalten. Laut MTD-Gesetz ist physiotherapeuten allerdings ein Werbeverbot auferlegt. Könnte ich also durch die Schaltung von Annoncen ein Problem bekommen?
Oder bezieht sich das Verbot auf vergleichende Werbung?
Herzlichen Dank schon jetzt für Tipps und Hilfestellungen!!
Werbung...
RE: Werbung...
Zweiteres. Selbst Anwälte dürfen werben (mit Einschränkungen). Bei Physiotherapeuten ist es nicht anders.
Hier die Bestimmung im Wortlaut:
MTD-Gesetz
§ 7b. Im Zusammenhang mit der freiberuflichen Berufsausübung ist
eine dem beruflichen Ansehen abträgliche, insbesondere jede
vergleichende, diskriminierende oder unsachliche Anpreisung oder
Werbung verboten.
Die Eröffnung kann daher beruhigt angepriesen werden.
mfg, MaPa
Hier die Bestimmung im Wortlaut:
MTD-Gesetz
§ 7b. Im Zusammenhang mit der freiberuflichen Berufsausübung ist
eine dem beruflichen Ansehen abträgliche, insbesondere jede
vergleichende, diskriminierende oder unsachliche Anpreisung oder
Werbung verboten.
Die Eröffnung kann daher beruhigt angepriesen werden.
mfg, MaPa
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