nutzungsrecht grundstück

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hbausw
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nutzungsrecht grundstück

Beitrag von hbausw » 21.07.2006, 09:09

kann ein grundstückseigentümer sein grundstück das dzt. als freiland gewidmet ist in einen bauplatz umwidmen lassen und anschließend veräußern,

wenn ich auf dieses grundstück 3000 m² das recht zur errichtung von parkplätzen u. oder das recht zur errichtung von freizeiteinrichtungen habe. (in einem notariatsakt und im grundbuch festgehalten)



für eine antwort bin ich ihnen sehr dankbar




karli
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RE: nutzungsrecht grundstück

Beitrag von karli » 21.07.2006, 12:53

jeder darf sein Grundstück verkaufen - warum nicht?

mit der einen Ausnahme wenn ein Veräusserungsverbot im Grundbuch eingegetragen ist.



Wenn im Grundbuch Rechte eingetragen sind, muss diese der neue Eigentümer übernehmen. - Bei nicht eingetragenen Rechten muss man sich das ganze genauer ansehen.



lg

Karli


hbausw
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RE: nutzungsrecht grundstück

Beitrag von hbausw » 21.07.2006, 13:15

veräußern ja (natürlich mit den belastungen sprich rechten dritter), aber kann der eigentümer dieses grundstück (dzt. freiland) einfach in bauland umwidmen lassen? ich habe doch auf dieses grundstück verschiedene rechte (srich recht zur errichtung von freizeiteinrichtungen, recht auf errichtung von parkplätzen)


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JUSLINE
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RE: nutzungsrecht grundstück

Beitrag von JUSLINE » 27.07.2006, 01:04

wenn diese rechte verbrieft sind, wie Sie schreiben, wäre auch ein erwerber bzw jener der umwidmet daran gebunden. diese rechte sind servituten (dienstbarkeiten) und - sofern im grundbuch ersichtlich - auch für jedermann verbindlich. die umwidmung an sich beschränkt Sie ja nicht in ihren rechten, wenn sie ihre ihnen eingeräumten befugnisse nach wie vor ausüben. nur dann, wenn sie (die rechte) eingeschränkt werden, müssten Sie sich wehren. wenn die freizeiteinrichtung eine grünlandwidmung erfordert (nicht, wenn Sie eine Tennishalle errichten wollen) und Sie diese behalten wollen, müssen Sie bei der behörde im rahmen des geplanten umwidmungsverfahrens Ihre rechte geltend machen.



mfg, karli

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JUSLINE
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RE: nutzungsrecht grundstück

Beitrag von JUSLINE » 27.07.2006, 01:21

P.S: strafrechtliches Delikt: jedenfalls (schwere) Sachbeschädigung; Hausfriedensbruch kommt auf den Einzelfall an.



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