gemeinnütziger Verein - Steuerpflicht (Körperschaftssteuer)

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Garfield2
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gemeinnütziger Verein - Steuerpflicht (Körperschaftssteuer)

Beitrag von Garfield2 » 13.10.2015, 09:39

Hallo!

Ich lebe in einer kleinen Ortschaft im Weinviertel und da unsere freiwillige Feuerwehr ein neues Gebäude benötigt, haben sich mehrere Personen zu einem gemeinnützigen Verein zusammengeschlossen, der die Feuerwehr beim Neubau finanziell unterstützt - d.h. die Einnahmen aus den Veranstaltungen, Spenden usw. gehen zu 100% an die FF.

Als wir 2014 den Verein gründeten, haben wir uns bei der zuständigen BH erkundigt, ob unser Vereinszweck auch gemeinnützig ist - Aussage bei der BH: ja, klar, wir unterstützen ja die FF, die zwar eine Körperschaft des öff. Rechts ist, aber für die Öffentlichkeit da ist. Es wurde ein Vergleich mit einem Verein für Dorferneuerung gezogen - dieser lukriert Einnahmen und ermöglicht damit die Verschönerung des Dorfes, was ja auch der Allgemeinheit zugute kommt.

Nun hat der Vorstand unseres Vereins vor einigen Tagen eine Forderung vom Finanzamtes erhalten, wonach wir binnen 4 Wochen eine Umsatzsteuererklärung vorlegen müssen. Ok, das wäre ja kein Problem, Umsatzsteuerpflichtig sind wir sicher nicht, da weit unter 30.000 EUR Einnahmen jährlich. ABER: lt. Finanzamt sind wir NICHT gemeinnützig tätig (wir unterstützen ja nur die Feuerwehr, die allesamt aus Freiwilligen besteht) und daher fallen wir unter die Körperschaftssteuer, d.h. von unseren Einnahmen müssen wir 25% an die Steuer abführen. Das tut nicht nur uns, sondern vor allem der Feuerwehr sehr weh.

Ich habe seit dem Schreiben vom Finanzamt Stunden damit verbracht, das Vereinsgesetz mit dem Körperschaftsrecht im Einklang zu bringen und daraus die Körperschaftssteuer abzuleiten - leider nicht geschafft.

Daher bitte um rasche Hilfe (wir haben nur 3 Wochen Zeit, die Erklärung dem Finanzamt zu liefern) - ich verstehe es einfach nicht, dass wenn einerseits die BH sagt, ja, wir sind gemeinnützig, aber das Finanzamt meint, nein, sind wir nicht und von unseren Einnahmen 25% haben will.

Der Begriff gemeinnützig bedeutet ja für die Öffentlichkeit und die Feuerwehr tut ja eigentlich alles nur für die Öffentlichkeit - wir unterstützen die FF eben mit zusätzlichen Veranstaltungen und Spenden.



Andreas Hofer4
Beiträge: 224
Registriert: 07.09.2007, 11:52

Beitrag von Andreas Hofer4 » 15.10.2015, 14:42

das FA stützt sich wohl auf den § 40 BAO:

§ 40. (1) Unmittelbare Förderung liegt vor, wenn eine Körperschaft den gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck selbst erfüllt. Dies kann auch durch einen Dritten geschehen, wenn dessen Wirken wie eigenes Wirken der Körperschaft anzusehen ist.

(2) Eine Körperschaft, die sich auf die Zusammenfassung, insbesondere Leitung ihrer Unterverbände beschränkt, dient gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken, wenn alle Unterverbände gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen.

Infobroschüre des BMF: https://www.bmf.gv.at/services/publikat ... pdf?4cxx82

Garfield2
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Registriert: 13.10.2015, 08:09

Beitrag von Garfield2 » 17.10.2015, 15:01

vielen dank! ich verstehe es zwar no immer nicht, warum dann die BH gemeint hat, dass wird gemeinnützig sind, wenn das Finanzamt nicht der Meinung ist!

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