Es gilt der Grundsatz, dass eine Schenkung entweder die Übergabe der Sache erfordert oder ein Notariatsakt errichtet werden muss.
Bei der Schenkung von Markenrechten ist eine Übergabe aufgrund der Unkörperlichkeit nicht möglich.
1. Muss ein Notariatsakt errichtet werden?
2. Wenn kein Notariatsakt errichtet wurde, heilt dann der Formmangel durch tatsächliche Umschreibung im Markenregister?
Schenkung von Markenrechten - Notariatsaktspflicht?
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 33 Gäste