Ich hoffe es gibt hier im Forum jemanden der sich in folgendem auskennt:
Mein LG sitzt in der JVA Simmering ein und befindet sich jetzt im Endvollzug.
Ab Montag ist er Freigänger und hat einen Job bei der Caritas im Lager bekommen. Wie ist das genau als Freigänger......
Muss er sofort nach der Arbeit wieder in die JVA zurück oder hat er danach noch Zeit um sich mit mir zu treffen?
Bekommt er von seinem Hausgeld tgl. etwas mit um sich Essen zu kaufen?
Wie verhällt es sich in seiner Pause, darf er da z.B. in ein Lokal gehen?
Er hat kein Handy, muss er eines haben wenn er Freigänger ist?
Darf er jetzt am Wochenende immer zu Hause schlafen oder weiterhin nur die üblichen 6 Ausgänge pro Quartal?
Ich frage das alles weil ich ihn in der JVA jetzt logischerweise nicht mehr besuchen kann, weil er ja in der Arbeit ist und Samstags geht es bei mir nicht, da ich da immer arbeite! Ich habe irgendwie Angst, dass wir uns jetzt nicht mehr sehen können und die Beziehung dadurch zu Bruch gehen könnte!
Ich hoffe es kann mir jemand Antworten auf meine Fragen geben!
Danke schon mal fürs Durchlesen
Schönen Sonntag noch Mfg. Vio[/b]
Freigänger in der JVA Simmering
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