Hausverkauf möglich?

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JUSLINE
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Hausverkauf möglich?

Beitrag von JUSLINE » 10.07.2006, 18:02

Liebes Forum,



kann mir jemand sagen, ob ein Hausverkauf möglich ist wenn ich lt. Vertrag meine Großmutter auf ein lebenlanges Wohnrecht bei mir habe? Neben bei haben wir noch einen Betrieb im Haus, der meinen Onkel gehört, der wiederum hat das Recht bis zu seiner Pensionierung unentgeltlich im Haus zu bleiben.




MEMIL
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RE: Hausverkauf möglich?

Beitrag von MEMIL » 11.07.2006, 21:30

Selbstverständlich kann ein Eigentümer jederzeit sein Haus verkaufen, außer wenn ein Veräußerungsverbot ins Grundbuch eingetragen wurde. Nur ein Wohnrecht (auch wenn einverleibt) ist kein Hindernis zum Verkauf.

JEDOCH, wenn man eine Liegenschaft verkauf, die so belastet ist, wird der Kaufpreis wahrscheinlich weniger wert sein, weil der Käufer dieses Recht übernehmen und respektieren muss.

MFG,

MEMIL


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JUSLINE
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RE: Hausverkauf möglich?

Beitrag von JUSLINE » 11.07.2006, 21:48

Danke Memil,



was passiert aber mit dem Wohnrecht meiner Großmutter, kann ich sie zwingen das Haus zu verlassen? Sie hat ja ein lebenlanges Wohnrecht in diesem Haus. Und mein Onkel darf unentgeltlich für seinen Betrieb diverse Räume nutzen. Ich breche ja 2 Punkte von meinem Vertrag mit den beiden.



Sabine


MEMIL
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RE: Hausverkauf möglich?

Beitrag von MEMIL » 11.07.2006, 22:28

Das Wohnrecht hat mit dem Eigentumsrecht nichts zu tu. Der neue Eigentümer muss Ihre Mutter im Haus belassen, solang sie lebt. Alles was ins Grundbuch eingetragen wurde, muss respektiert werden. Deswegen habe ich eben geschrieben, dass das Problem ist nicht so sehr der Verkauf, sondern die Akezeptanz des Wohnrechtes ist. In solchen Fällen muss die Person, die das Recht hat, in den Verkauf miteinbezogen werden und auf das Recht verzichten, sonst muss das Haus samt Bewohnerin vekauft werden. Der Käufer ist Eigentümer, kann das Haus aber selbst nicht verwenden. Das hat nur Sinn, wenn die Bewohnerin im Sterben liegen würde, oder so alt wäre, dass sie sicher nicht mehr lang leben würde. Alles andere kann man nur außergerichtlich erledigen.

MFG,

MEMIL

memil@gmx.net (falls Sie noch weitere spezifische Informationen brauchen und die Sache nicht hier im Forum noch länger ziehen wollen)


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